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Die Agrarreform in Preussen / von Lujo Brentano
Entstehung
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wäre, sie gar nach dem Süden zu verpflanzen, zeigt die ebengedachte Bewegung in Bayern .

Aber selbst bei den Rittergutsbesitzern, die wirklichRentengüter begründen, findet, wie es scheint, die Wieder-einführung eines Erbpachtverhältnisses mit unkündbarer Rentenur mäfsigen Anklang. Diese Rittergutsbesitzer sind nämlichnicht jene Fendalgesinnten, welche in den Debatten über dasRentengutsgesetz das grofse Wort führten und in ihm dieRückkehr zu ihren Prinzipien bejubelten. Es sind dies viel-mehr lediglich Besitzer, die, wie es in dem Geschäftsberichtder gleich zu erörternden Landbank für 1896 heifst, durchzwingende pekuniäre Gründe zur Bildung von Rentengüternveranlafst werden, und denen es daher darauf ankommt, dafsdie finanzielle Abwicklung des Geschäfts möglichst be-schleunigt werde. Solche Personen haben kein Interesse ander Begründung eines neuen grundherrlichen Verhältnisses.Wer ist, so schreibt mir mein schon oben erwähnter Ge-währsmann,Verkäufer eines Rentenguts? Nur der hochver-schuldete Besitzer eines mittleren Ritterguts etwa 1500 bis3000 Morgen. Was will dieser erzielen? Seine Schulden loswerden und noch möglichst viel Kapital herausbekommen.Der eiserne Ring der Hypotheken zwingt ihn auch meist, dasGut im Ganzen zu veräufsern, statt was meist wirthschaft-licli viel richtiger wäre die Aufsenschläge abzuverkaufen.Denn dazu gehört fiuanzielles und wirthschaftliches Geschick,was Verkäufer gewöhnlich nicht hat; er will mit seinem kleinen,geretteten Kapital etwas anderes anfangen, aus der Gegendfortziehen, und es fällt ihm gar nicht ein, sich eine Rente unddem Gute die Zusammengehörigkeit mit den abgetreunteuGrundstücken erhalten zu wollen. Diese letzteren werden aberhauptsächlich in Gröfsen begehrt und gegeben, die den neuenBesitzer mit Familie voll beschäftigen, und selbst bei denkleineren hat sich zum Verdrufs der Agrarier bereits überallgezeigt, dafs die Leute lieber Fuhren oder sonstige zufälligeArbeiten annehmen, als zu Hofe gehen. Der Grofsgrundbesitz