— 6 —
was hat die Auflösung dieser alten Ordnung des Wirthschafts-lebens verursacht?
Auf diese Frage giebt es zweierlei Antworten. Beideenthalten sehr viel Wahres; aber beide sind gleich einseitig,und keine von ihnen ergründet die letzten Ursachen der Um-gestaltung.
Die eine ist die conservativ-juristische. Sie findet sichhauptsächlich beim ImuMor tsmxoi-is aeti, ferner bei denen,welche von einer lediglich juristischen Vorbildung ausgehendsich mit der Sache befaßt haben.
Sie sieht den Hauptgrund der Umgestaltung und dersie begleitenden nachtheiligen Folgen für die Arbeiter in derThatsache , daß die Bestimmungen des alten Mwerberechtsnicht mehr eingehalten worden sind.
Hierin liegt insofern etwas Wahres, als die Umgestaltungdes Gewerbbetriebs nicht eintreten konnte ohne Verletzungder Bestimmungen des alten Gewerberechts und daß die Ver-letzung den Arbeitern viel Nachtheil gebracht hat.
Aber zweierlei darin ist falsch:
Einmal die mit dieser Auffassung verknüpfte Vorstellung,als seien die nach dem alten Gewerberecht für die Arbeiter-bevölkerung geltenden Bestimmungen ganz ideale gewesen.Waren doch, um von Anderem zu schweigen, die durch dasalte Gewerberecht bewirkte Ausschließung so vieler Arbeitervom selbständigen Gewerbbetriebe und die dadurch hervor-gerufenen Mißstände eines der wirksamsten Argumente in derHand derer, welche die Beseitigung des alten Gewerberechtsdurchsetzten.
Sodann erscheint es nach dieser Ausfassung, als sei dieUeberschreitung der Bestimmungen des alten Gewerberechts