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Paläographischer Nachweis der Unächtheit der Kölner Freimaurer-Urkunde v. J. 1535 / Gustav Schwetschke
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Mitte des 16. Jahrhunderts diese Zeichen in der obi-gen Geltdhg in Anwendung; gekommen sind.

Das I und J, das V und U ist vielmehr beliebig,je nach der Sitte eines besondern Landes oder Zeit-alters, in gleicher Geltung für Vocal und Consonautbis dahin gebraucht und eine Unterscheidung zwi-schen diesen Zeichen nur durch ihre Stellung", ob imAnfange, in der Mitte oder am Ende der Wörter, undje nachdem gothische oder lateinische Schriftzüge an-gewendet wurden, theihveise bemerkbar geworden").

Einer Abhandlung des Abbe Papillen 1 '-) zufol-ge, auf welche auch die Verfasser des Nouveau iraiiede diplomatique und der deutsche Herausgeber des letz-teren, Adelung |;5 ), bei der Geschichte der Buchsta-ben I und V sich stützen, ist unser heutiger Gebrauch,das I vocalis durch I (i), das I consonans durch J (j),sowie das V vocalis durch U (u) und das V consonans

11) So steht z. B. das kleine gothische v fast oline Ausnahmenur am Anfange, und das Meine lateinische j und gothischej gewöhnlich nur am Ende der Wörter.

12) Wir sehen diese Abhandlung, als eine wesentliche Erläu-terung des vorliegenden Gegenstandes, in dem Anhangevollständig.

13) In dem II. Theile des Neuen jLehrgehäudes der Diplo-matik.

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