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Paläographischer Nachweis der Unächtheit der Kölner Freimaurer-Urkunde v. J. 1535 / Gustav Schwetschke
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durch V (V) darzustellen, erst nach der Mitte des 16.Jahrhunderts in Frankreich , und zwar, was namentlichdas V betrifft, durch Petrus liamus zum Vorschein,jedoch erst gegen Ende des Jahrhunderts, besonders inHolland , zu grösserer Anwendung gekommen.

Wird nun der Behauptung Papillon's durch keinvor der Mitte des 16. Jahrhunderts geschriebenes odergedrucktes Monument widersprochen ,! ), so liefernauch selbst die lateinischen Grammatiker, wie nochim Anfange des 16. Jahrh. ein II e n r i c h m a n n,Melau t hon, vor allem aber die Kryptographender gedachten Periode den Beweis, dass ein Bezcich-nungs-Unterschied zwischen I vocalis und consonans,und worauf es auch namentlich bei unserer Untersu-chung ankommt, zwischen V vocalis und consontms?zur Zeit der Abfassung der Kölner Urkunde im Jahre1535, nicht bestanden habe.

14) Seit einiger Zeit sind Manuscripte und Druckschriften,welche dem Zeiträume vor der lütte des 16. Jahrhundertsangehören, zu dem bezeichneten Zwecke von mir durch-gesehen, nirgends jedoch auch nur Spuren des von Ranniseingeführten Gebrauches angetroffen worden. Was aber hiernur während eines kürzen Zeitraumes geschah, das ist vonden Verfassern und dem deutschen Herausgeher des Nou-veau traite , welche der Behauptung Papillon's vollstän-dig beipflichten, gewiss längere Zeit hindurch mit-Aufmerk-samkeit verfolgt worden.