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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
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natur als ein Gut erwiesen habe, das auch andauernd (überhauptirgendwelchen) Tauschwert behalten werde. Die damalige Materiafür die staatliche Formierung fand ja ohne diese Formierung fort-während in einer (römischen) Pecunia ihr pretium so gut wie jedeandere merx, einschließlich der auch alsmerx behandelten Mün-zen, welche kein Landesgeld waren 1 ): wie denn Paulus selbstnoch von dem für Geldgebrauch gemünzten Stolle (Materia formapublica percussa) mit beachtenswerter Nüauzierung aussagt, dassdieser, die Geldmünze, dem Eigentümer nicht so sehr (non tarn

nichtnon) aus seiner Substanz als aus seinem QuantumNutzen gewähre. Und in dieser Beziehung müssen wir doch auchan unsere früheren Ausführungen über die Suspension anderer Ver-wendungsarten des Geldstoffes während des Gebrauches der Stückeals Geld erinnern.

Es ist also mit Nachdruck zu konstatieren, dass auch jenerrömische Jurist bereits das in dem Verkehre selbst schon vorhervorhandene Bedürfnis nach einem Gegenstand erkennt, der als einwertkonstantes Gut fungieren kann. Er gewahrt, wie die Ge-samtheit derjenigen Güterübertragungen, durch welche anderseitigeLeistungen in einer zukünftigen Zeit nach einem jetzt zu bemesseu-den Verhältnis von Entgeltlichkeit stipuliert werden sollen, diesesBedürfnis hervortreten lässt. Wenn wir nun einsehen gelernthaben: es giebt kein wirtschaftliches Gut mit voller Wertkonstanz

so bringt diese Einsicht eben so wenig jenes Bedürfnis aus derWelt des Verkehrs, als sie verhindert, dass wir nicht auch im freienVerkehr fortwährend das Geld wie ein wertkonstantes Gut wirklichgebrauchen!

Um so weniger kann weder die Markierung eines gleichen Be-dürfnisses für die Aufgaben der Rechtspflege, noch die bestimmteForderung, dass auch diesem Bedürfnis trotz jener wirtschaftlichenThatsache in betreff der nur vergleichsweise großen Wertstabilität

') Sehr bezeichnend sind hierfür die von Mommsen a. a. 0. S. 194 ange-führten Stellen: Plinius h. n. 33, 3, 47: antea hic nummus (victoriatus) exJllyrico advectus mercis loco habebatur und Maecianus § 44: olim (victo-riatus) ut peregrinus nummus loco mercis ut nunc tetradrachmum et drachmahabebatur.

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