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Einleitung.

das erkennen. Zu den 51 Städten und mehr als 100 Fürsten(einige der 100 Stimmen waren Kollektivstimmen), die am Reichs-tage eine Stimme führten, kamen noch mehr als 100 Grafen inden vier Kuriatstimmen nnd dazu nun noch die zahlreichen Reichs-ritter, die auf dem Reichstage und auf den Kreistagen keine Ver-tretung erworben hatteu, aber doch als unabhängige Glieder desReiches galten, keinem Fürsten besonders Unterthan waren, sondernnur dem Kaiser. Sie hatten sich in drei Ritterkreise, dem schwäbischen,fränkischen und rheinischen vereinigt, die eine besondere Verwaltungausgebildet hatten. Ein eigenes Recht der Gesetzgebung hatten sie nicht,aber die Landesherren, in deren Grenzen ihr Besitz lag, hatten dazuauch keine Befugnis, oder nur hier und da, auf Grund besondererNechtstitel. Aus diesen und anderen Gründen waren diese Gebieteso gut wie ganz ausgeschlossen von staatlichem Leben, und nichtviel besser stand es in vielen geistlichen Fürstentümern, in denStädten uud in den reichsgräflichen oder fürstlichen Herrschaften.

Oft genug dienten den kleinen reichsgrüflichen oder fürstlichenHerrschaften die Hoheitsrechte nur dazu, um sich der Bezahlungihrer Schulden zu entziehen oder sich straflos zu stellen nach ver-übter Gewaltthat. Wenn die Dinge zu toll getrieben wurden,schritten wohl einmal die Kreisfürsten ein, oder die Unterthanenfanden Recht beim Reichskammergericht oder beim Reichshofrat.Dann kam zur Geltung, daß die Reichsstände doch nicht völligsouverän waren, sondern der Idee nach der Reichsgewalt unter-standen. So erging wider den regierenden Grafen Friedrich vonLeiningen-Güntersblum (1770) ein kaiserliches Reskrivt, das denGrafen in Haft zu nehmen und Anklage zu erheben befahl wegenfchreckbarer Gotteslästerung, attendirter llomioiäig., vknstioiurQ,Bigamie, erinien liesse in^estatis, concnssionis seiner Unterthanennnd unerlaubter Mißhandlungen sremdcr, auch geistlicher Personen".Ähnliche Urteile ergingen auch 1775 gegen den regierenden Wild-und Nheingrafen und 1778 gegen den Grafen zu Wolfegg -Waldsee,aber es waren das nur vereinzelte Anläufe, um dem Mißbrauchder Gewalt zu steuern, der in diesen Herrschaften überaus häufigwar. Der Ritter von Lang hat aus der Geschichte seines Groß-vaters, der Kammerdirektor beim Grafen von Wallerstein war,