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Reform und Restauration.

unwissend wie gemein waren. So saßen anch Spione in Schleier-machers Predigten und meldeten als bedenklich, er habe gesagt, daßwir Jesu die Besreiuug aller geistigen Kräfte danken, und daßein wahrer Christ überzeugt seiu müsse, das Reich der Wahrheitwerde siegen über das Reich der Finsternis. Weiter meldeten sievon einem solgenden Sonntag (19. November 1819), daßviermit Bärten versehene Studenten nach erhaltenem Abendmahl knieendscheinbar inbrünstig beteten". Einem Buchhändler wurde verboten,Hnttens Schriften neu zu drucken uud weiter sogar Fichtes Redeuan die deutsche Nation (1824). Das Verbot wurde von demOberpräsidenten der Provinz Brandenburg uud vou dem Ober-Censurkolleginm bestätigt. So ließen sich die höchsten Behördenvielfach zu Maßregeln bestimmen, die von Fanatikern oder vonausgesprochenen Gegnern des preußischen Staates in der Mainzer Centralkommission angezettelt waren. Preußen geriet in eine geistigeAbhängigkeit traurigster Art.

Es war iu den übrigen Staaten grundsätzlich nicht anders;über allen lagerte und in den meisten herrschte der Geist der Karls-bader Beschlüsse . Liebe zum deutschen Vaterlande galt als das größteVerbrechen, und die Forderung von Stnatseiurichtungen, die nochkürzlich nicht nnr von Stein und Hardenberg, sondern auch vomGrasen Münster nnd vielen anderen Fürsten und Gesandten derMittel- und Kleinstaaten für ersprießlich nnd notwendig erklärtworden waren, wurde als Untergrabung der bestehenden Staats-ordnung verfolgt. Unrecht uud Gewalt, Rechtsvcrweigernng jederArt begegnete auch in anderen Staaten, aber in Preußen offenbartedie Staatsmaschine auch hier wie überall ihre größere Stärke undHärte. Das blieb so bis 1840. Die Thatsache, daß die Central-untersuchnngs-Komiuission die Verschwörung uicht siuden kounte, mitderen Gespeust die ganze Hetze in Scene gesetzt war, führte zwareine Milderung und größere Ruhe herbei, aber die Erschütterungender Jutirevolutivu und die Bewegungen, die sie iu verschiedenendeutschen Staaten wachrief, veranlaßten dann wieder die Bundes-beschlüsse vom 28. Jnni und vom 5. Jnti 1832, die eine ArtWiederholung der Karlsbader Beschlüsse darstellten nnd eine neuePeriode der Verfolgung der akademischen Jugend und der als