Die Berufung des Vereinigten Landtags . Das Februar-Patent. 297

ein Mißerfolg dem anderen. Das Land war aufgeregt, viele derBesten erzürnt: und unter allen diesen Kämpfen und Leiden rangder König mit.dem Gedanken, daß es notwendig sei, dem LandeReichsstände zu 'geben, aber dabei doch zugleich das System derabsoluten Monarchie zu erhalten. Es schwand ihm alle Überlegung,sobald er die Möglichkeit erwog, daß Preußen in die Reihe derkonstitutionellen Staaten eintreten könne. Der Name Konstitutionwar ihm wie der Träger eines Fluchs, wie ein fremder Tropfen,der das edle Blut des preußischen Staatskörpers vergifte, und dochfühlte er sich ergriffen von der Vorstellung, es sei notwendig, demLande eine Versassung zu geben. In diesem Widerstreit erwuchsihm der Plan, durch Vereinigung der Proviuzialstäude eine Ver-sammlung der Landstände zu bilden, aber dieser Versammlung keineRechte von Bedeutung zu geben, vor allem nicht das Recht regel-mäßiger Wiederkehr. Der Plan litt an inneren Widersprüchen,aber noch schlimmer war die Willkür, die sich in der ganzen Artder Gesetzgebung offenbarte. Die Verordnung vom 22. Mai 181Sbildete bisher die geltende gesetzliche Bestimmung über die Einrich-tung von Reichsständen. Sie war wiederholt bestätigt und auchdurch das Gesetz vom 5. Juni 1823, welches die Provinzialständeeinrichtete, nicht aufgehoben, sondern erneut und verstärkt worden.Denn dies Gesetz schloß mit dem Satze, daß sich der KönigdieZusammenberufung der allgemeinen Landstände", ihre Zeit und ihreForm, vorbehalte. Aber in dem Patent vom 3. Februar 1847über die Berufung eines Vereinigten Landtags wurde jene Ver-ordnung von 1815 mit Absicht unterdrückt, als nicht vorhandenbehandelt. Was bedeuten unsere Gesetze, fragte man, dennVerordnungen waren im absoluten Staate den Gesetzen gleichwenn der König sie nach seinem Belieben unbeachtet lassen kann?

Und nicht bloß in den bürgerlichen .Kreisen, auch auf denProvinziallandtagen, die doch ganz vorzugsweise Vertretungen desAdels waren, hatte die Forderung, daß das Volk ein Recht aufReichsstände habe, wiederholt lebendigen Ausdruck gefunden undzum Teil erhebliche Majoritäten: wie sollte sich diese Anschauungjetzt unterdrücken lassen? Auch die Bitterkeit der Klage über dieseVersagung des Rechts war schon selbst in den privilegierten Kreisen