404 Die Reaktion von 18501858, im besonderen in Preußen .

Beleidigung zwang sein Amt niederzulegen und den hessischeuDienst zu verlassen (1837). Nach verschiedenen Zwischenstelluugensand er als Präsident des obersten Gerichts in Greifswald ein mitganz besonderen Machtbefugnissen und Ehren ausgestattetes Amt,das ihn voll befriedigte, und er lehnte deshalb ab, als ihm seinalter Herr, jetzt als Kurfürst von Hessen , im Jahre 1849 denPosten eines Ministerpräsidenten anbot. Aber nun machte er sichin seiner amtlichen Stellung eiuer Handlung schuldig, die wohlmilder hätte beurteilt werden können, thatsächlich aber als eineArt Fälschung oder Unterschlagung betrachtet wurde und ihm einenpeinlichen Prozeß zuzog. Unter diesen Umständen folgte er imFebruar 1850 dem erneuteu Rufe des Kurfürsten und empfingnicht nur von den Vertretern Österreichs und Rußlands , sondernauch von König Friedrich Wilhelm IV. und seiner Kamarilla dieZnsicherung der Unterstützung, als er erklärte nach Kassel zugehen, um dort die demokratischen Elemente der hessischen Ver-sassung sowie der Unionsverfassung vom 26. Mai 1849 zu be-kämpfen.

Es konnte nicht zweifelhaft fein, daß dieser Versuch Hessen zu den unter Fürst Schwarzcnbergs Führung vereinigten GegnernPreußens hinübertreibeu würde. Aber Friedrich Wilhelm I V. gabseinen Segen dazu, denn ihm war die von seiner Regierung amtlichvertretene Unionspolitik innerlich zuwider. Die gauze Konfusionund die innere UnWahrhaftigkeit feines Regiments kommt hierzur Erscheinung, und thatsächlich half er so selbst die Politik ein-leiten, die ihn noch im Laufe desselben Jahres in die Katastrophevon Olinütz hineintrieb.

Hasseupflug fuchte in Kassel zunächst den Schein zu erwecken,als wolle er die Verfassung und die Gesetze streng wahren undauch bei der Union verbleiben. Das Programm, mit dem er sichund sein Ministerium am 26. Februar 1850 der Ständeversamm-lnug vorstellte, enthielt darüber ganz unzweideutige, wenn auch auf-fallend verschnörkelte Erklärungen.

Dem Wunsche, über den Standpunkt unterrichtet zu sein, auf welchenwir uns bei unserer öffentlichen Wirksamkeit zu stellen beabsichtigen, kommenwir vereitwillig durch die Erklärung entgegen, daß als Grundlage unserer