Der Nationalverein. Der Abgeordnetentag.

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drängen könnte. Unter dem Sturme der Entrüstung, den dieseAnkündigung eines neuen Rheinbundes in ganz Deutschland er-regte, und unter den mannigfaltigen ähnlichen Einflüssen, welchedie Politik der Einzelstaaten besonders der damals in den Land-tagen entbrennende Kampf gegen die Willkürmaßregeln der Reaktions-zeit, die Verhandlungen über die Bundesreformpläne der Regierungenund der Kampf um den Zollverein und den französischen Handels-vertrag sowie die allgemeinen Zeitverhältnisse boten, steigertesich die Energie der nationalen Bewegung rasch, und die General-versammlung des Nationalvereins, die am 6. Oktober 1862 inKoburg abgehalten wurde, erklärte mit großem Freimut:

Das deutsche Volk kann nicht mit dürftiger Ausbesserung einer Bundes-verfassung abgefunden werden, deren innerstes Wesen die Zersplitterung undpolitische Ohnmacht ist. Es kann nimmermehr befriedigt werden durch dasZerrbild der Delegiertenversammlung und ähnlicher Erfindungen, welche dieinneren Schäden nur zu verschleiern, nicht zu heilen bestimmt sind. Dem Rechts-bewußtsein der Nation und ihrem Verlangen nach Macht und Freiheit ent-spricht nur eins: die Ausführung der Reichsverfassung vom 28. März 1849samt Grundrechten und Wahlgesetz, wie sie von den legal erwählten Ver-tretern des Volkes beschlossen sind. Auf die Verwirklichung dieses Rechts,vor allem auf die Berufung eines nach den Vorschriften des Reichswahl-gesetzes gewählten Parlaments mit Ernst und Kraft zu dringen, ist die Auf-gabe der nationalen Partei.

In ähnlicher Richtung wirkte der Abgeordnetentag, aufdem sich Abgeordnete aller liberalen Fraktionen deutscher Kammern,welche die Einigung uud freiheitliche Entwickelung Deutschlands erstreben", versammelten. Nach den auf der ersten Versammlungin Weimar am 28. September 1862 angenommenen Satzungensollte der Abgeordnetentag das fehlende deutsche Parlament ersetzenund auf seine Berufung hinwirken. Der Tag sollte ordentlicherWeise alljährlich einmal zusammentreten, um über wichtige Frageuvon allgemeinem Interesse, welche eigentlich in einen: deutscheuParlament beraten werden müßten, unter den Mitgliedern derEinzellandtage eine Verständigung und eine möglichst gleichartigeBehandlung herbeizuführen. Außerordentlicher Weise sollte derTag berufen werden, so oft es notwendig erscheine. Eine stündigeKommission wnrde eingesetzt, die in Frankfurt ihren Sitz habensollte. Es war eine Wiederholung des Vorparlaments von 1848,