Aufsatz 
Das Stadtrecht von Messina : Abhandlung / von Otto Hartwig
Entstehung
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5. Von Girgenti hat sie Francesco Testa inden Urkunden zu seiner Geschichte König Friedrich II. ')Nr. 27, S. 264 herausgegeben.

6. Die von Noto sind bei Vincenzo Littara inseiner Geschichte von Noto gedruckt. * 2 ) Darnach hat sieBur mann im XII. Band seines Thesaurus drucken lassen.

7. Ebenso sind die Gewohnheitsrechte von Vizzini ,dem aus den Verrinen bekannten Bidenum, bei IgnazioNoto, Antichitä di Vizzini , Pal. 1729 u. Napoli 1730 in4to. Lib, II. cap. 18, in einer italienischen Uebersetzunggedruckt.

8. Die Statuten von Caltagirone sind zwar 179Sauf Kosten eines Privatmannes gedruckt worden. Aber esscheinen alle Exemplare dieser Ausgabe schon verschwun-den zu sein. Wir sind daher wieder auf die Manuscriptcangewiesen, von denen sich das eine in dem Archiv vonCaltagirone mit der Originalbestätigung von Friedrich II. vom 15. Oktober 1299 und andere in der Senatsbibliothekzu Palermo finden. Commentare zu diesen Statuten schrie-ben: Gio. Nie. Rizzari, Gio. Mistretta, PietroPaulo Morretta, Franc. Paulo Perremutto, Girol.Bonanno und Ant. Platamone.

Die Statuten aller anderen Städte von Sicilien, so vielederselben auch noch vorhanden waren, sind ungedruckt ge-blieben. Die wichtigeren derselben sind folgende:

9. Die Statuten von Syrakus , welche von dem be-rühmten Lehrer des sicilischen Lehn- und Staatsrechtes,dem Syrakusaner Wilhelm Perno, einem Schüler vonRaphael Fulgosius in Padua (f 1427, Saviny VI. 270)zum grossen Theil commentirt worden sind. 3 )

10. Mit den Statuten von Syrakus stimmen die desbenachbarten Sortino überein.

11. Die Statuten von Trapani , welche mit denMessineser Consuetudines übereinstimmen, und sich vonder Ausgabe des Apulus nur durch Abweichungen in derAnordnung der einzelnen Bestimmungen und durch grössereVollständigkeit unterscheiden. Hier findet sich z. B. noch

) Franc. T e s t a, Do vita et relnis gestisFridericill. Pan. 1775.

5 ) Yinc. Litarae, De rebus netinis. Pan. 1539 u. 1593 in 8vo.

3 ) P e r n o, Ad consuetudines Syrac. Cons. XIV. bei di Gregor iopag. 50, Anm. 1.