Aufsatz 
Das Stadtrecht von Messina : Abhandlung / von Otto Hartwig
Entstehung
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18. Das Rechtsbuch der Lombardencolonie') von,Piazza stimmt mit dem von Caltagirone überein. Esenthält durchaus Nichts von lombardischem Rechte.

Die meisten der hier genannten, noch ungedrucktenStadtrechte Siciliens hat der Autor der Verfassungs-geschichte Siciliens, Rosario di Gregorio, in einemSammelbande der Senatsbibliothek von Palermo, dem schonwiederholt erwähnten, Q. q. F. 55 gezeichneten Manuscriptevereinigt. Hier stehen die Consuetudines von Alcamo, Ca-tania, Syracus, Caltagirone, nochmals Trapani, Girgenti, Piazza, Paternö, Lipari, Castiglione, Corleone und Patti.Einzelnen von ihnen sind Commentarc beigefügt.

§. 3.

Das Verhältniss der Stadtrechte Siciliens zu einander.

Vergleicht man diese Statuten der sicilischen Städtemit einander, so wird mau sofort finden, wie sich dieselben

') Nach der Eroberung Siciliens durch die Normannen kamenvom italischen Festlande eine Anzahl von Lombarden, welche sichim Inneren der Insel niederliessen. Gegen das Ende des 12. Jahr-hunderts waren dieselben so stark, dass sie 20,000 Krieger in dasFeld zu stellen sich erboten. Noch jetzt sprechen die Bewohner derStädte Piazza, Nicosia, Aidone, San Fratello einen von dem sicilischenganz abweichenden Dialekt, (Proben davon bei Vigo, Canti popolari Siciliani S. 49 u. f.), während dagegen sich in llandazzo, Sperling»,Capizzi, Maniace, Corleone u. s. w., die einst gleichfalls eine lombar-dische Bevölkerung hatten, der Dialekt gänzlich verwischt hat. Esmag wohl das damit zusammen hängen, dass diese Colonieen ver-schieden stark waren und auch aus verschiedenen Gegenden stamm-ten. Graf Roger I. heirathete - die Adelheid, die Tochter einesGrafen von Montferrat. Zwei Schwestern derselben und einBruder, der Graf Heinrich, kamen so nach Sicilien mit einem gan-zen Gefolge. Ob man diese Bevölkerung streng genommen lombardischnennen kann, möchte ich bezweifeln. Sie nasaliren ganz wie diePiemontesen und damit stimmt überein, dass, wie mir Herr Dr. Th.Wüstenfeld mittheilt, nach unpublicirten Urkunden des Archivsvon Savona , von der Riviera di Ponente ein Theil dieser Lombardenstammen muss. Unter Kaiser Friedrich II. siedelten sich dannum 1287, wahrscheinlich an Stelle der vertriebenen Saracenen, wirk-liche Lombarden aus Piaccnza und Umgegend an. Winkelmann,Kaiser Friedrich II., Bd. II. S. 72, Anm. 3. Amari wird in deindemnächst erscheinenden dritten Bande der Storia dei Musulinanniin Sicilia klareres Licht über diese Verhältnisse verbreiten.