Unterschied zwischen der bndgetären Gestaltung der Eisenbahnfinanzenund der Ertragsgestaltnng.") Dementsprechend erkennt er es alseinen „erfreulichen Fortschritt" nn, „daß bei der Gesamtheit derStaatsbahnen die Einnahmen ans dein Betriebe, welche imJahre 1892 die Ausgaben nnr nm 24,2 Millionen Rubel überstiegen,allmählich bis zu einem Nettoerträge von 109,3 Millionen Rubel(1901) angestiegen sind." Die diesem wachsenden Einnahmeüberschnszgegenüberstehende Steigerung der Aufwendungen für den Dienst derEisenbahnanleihen ist in der von mir Wiedergegebeneil Vergleichung,die ja die Entwicklung der Erfordernisse für den gesamten Anleihc-dienst in Parallele zu den Reineinnahmen ans dem staatlichen Aktiv-vermögen stellt, von vornherein berücksichtigt. Streitig kann mithineinzig nnd allein die Frage sein, wie weit die erst vom Jahre 1895an ans den ordentlichen Etat übernommenen Ausgaben für Steige-rung nnd Verbesserung der Betriebsfähigkeit der Bahnen als Betriebs-ansgaben oder als neue Kapitalanlagen auzuseheu siud. Ein sehrerheblicher Teil dieses streitigen Postens, z. B. die Ausgaben fürUmwandlung eingleisiger in doppelgleisige Bahnen, für die Ver-größerung der Bahnhöfe, für die Vermehrung und Verbesserung desrollenden Materials, stellt offensichtlich eine Vermehrung des in-vestierten Kapitals dar. Jedenfalls aber darf eine Vergleichung derJahre 1892 und 1900 schon deshalb nicht jenen Ausgabeposten alsBetriebsausgaben rechnen, weil er in den ordentlichen Ausgaben desJahres 1892 für die Eisenbahneil überhaupt noch nicht enthalten war,sondern erst Pom Jahre 1895 an auf den ordentlichen Etat gebrachtworden ist.
Daß durch die rapide Vergrößeruug des Eisenbahnnetzes in denallerletzten Jahreil, namentlich durch den Ansban der sibirischeil Bahn,die Steigerung der finanziellen Erträgnisse der Staatsbahnen einen
WittschewSlh, der in der Methode der ErtragSverechnnng demrussischen ^inanzminister keineswegs völlig zustimmt, schreibt im Archiv fürEisenbahnwesen, 1904, lll.: „Die Publizistik hat die hieraus (aus deil Ertrago-berechnuugeul sich ergebenden Tchlutzfolgernngen nuf das schärfste angegriffen,indem sie sich immer wieder darauf berief, das; m>S dem Budget viele Millionenalljährlich für das ^iseubahuwesen zugeschossen werden müsse». Die Be-rufung auf die budgetäre Belastung ist hier aber nicht am Platze.Mau mag die rechnerische Methode für unzulässig halten, der Vorwurf einerwillkürlichen Veranlagung ist unberechtigt."