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Zweiter Teil. Die finanziellen Rriegsmaßnahinen,
Neisernte des Jahres 1903 die für das japanische Budget so wichtigeSakesteuer einen Ausfall von 13,7 Millionen Jen erfuhr, der nurteilweise durch Mehrerträgnisse anderer Einnahmezweige ausgeglichenwurde. Das Zurückbleiben der ordentlichen Ausgaben hinter deinVoranschlag sowie die Verschiebungen im außerordentlichen Etatstehen bereits mit dem Kriege im Zusammenhang.
Die Staatsschuld wurde für Ende März 1903 auf 559,6 MillionenUen beziffert! sie hatte sich seit 1895 um 264 Millionen Jen oder etwa80 Prozent vermehrt. Abgesehen von einigen Spezialsonds, die zurDeckung eines bescheidenen Teils der Kriegskosten herangezogenwerden konnten, standen der japanischen Regierung bereite Beständenach Art des freien Barbestandes der russischen Reichsrentci uicht zurVerfügung. Die Bank von Japan verfügte nach ihrem ersten imJahre 1904 publizierten Ausweis (9. Januar) über einen Gold-bestand von 115,7 Millionen Jen, dem ein Notenumlauf von214,8 Millionen Jen gegenüberstand. Das täglich fällige öffentlicheGuthaben bei der Bank belief sich nur auf 15,5 Millioueu Jen, wäh-rend auf der anderem Seite der Ausweis eiu Darlehen der Bank anden Staat in der Höhe von 54,3 Millionen Jen aufführt.
Bei dem Maugel größerer bereiter Mittel und bei dem nicht sehrkräftigen Stande der Bank von Japan mußte die Regierung früh-zeitig Vorkehrungen zur Deckung der durch deu Krieg entstehendenKosten treffen.
Zu der Zeit, als das Verhältnis zu Rußland sich soweit zuspitzte,daß eine friedliche Lösuug kaum mehr zu erwarten war, sah sich dieRegieruug vor die Unmöglichkeit gestellt, das Budget für das Etats-jahr 1904/05 ordnungsmäßig zn erledigen. Schon in den letztver-flossenen Jahren hatten die von der Negierung zur Deckung der ge-steigerten ordentlichen Ausgaben für notwendig gehaltenen Steuer-erhöhungen in der Kammer, so bereitwillig diese die anßerordent-lichen Ausgaben für das große Nüstungsprogramm genehmigt hatte,erheblichen Widerspruch gefunden. Der Widerspruch richtete sich ins-besondere gegen die Erhöhuug der Grundstener, die erst nach einerAuflösung der Kammer bewilligt worden war, und auch daun nur fürdie fünf Jahre 1899 bis 1903. Die Absicht der Regierung, die erhöhteGrundsteuer bis zum Etatsjahr 1913/14 aufrecht zu erhalten, führtezn erneuten Konflikten mit der Volksvertretung, die schon das ord-