II. Iapmi,
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nungsmästige Zustandekommen des Budgets fiir 1992/V3 und dannebenso dasjenige des Budgets fiir 1903/94 verhinderten. Nach derjapanischen Verfassung ist, falls der Haushaltsvoranschlag nicht aufdem gesetzlichen Wege erledigt wird, dem Staatshaushalt das Bud-get des vorhergehendeil Etatsjahres zugrunde zu legen, jedoch mitdenjenigen Änderungen in Einnahmen uud Ausgaben, die durch spe-zielle Gesetze oder besondere Verhältnisse bedingt erscheinen. Danachist Verfahren worden; jedoch sind nachträgliche Ergänzungsetats be-willigt worden, die das Budget für die beiden in Rede stehendenEtatsjahre nicht unerheblich verändert haben. Auch nachdem dieRegierung im Jahre IM auf die Weitererhebuug der erhöhte»Grundsteuer verzichtet hatte, kam es fiir das Jahr 1994/95 zu keinerorduungSmästigen Durchberatuug des Budgets, die .Uammer wurdevielmehr schon am Tage nach ihrem Zusammentritt wieder aufgelöst.Ten, Etat für das Jahr 1904/05 hätte somit abermals das Budgetdes vorhergegangenen Jahres zugrunde gelegt werden müssen.
Die Verhältnisse wnrden jedoch durch die politischen Vorgängegänzlich verschoben. Die Kriegsgefahr erforderte dringend die Be-reitstellung umfangreicher Mittel. Zn diesen: Zwecke erliest der Kaiseram 28. Dezember 1903 eine Notverordnung, welche die Regierung er-mächtigte, fiir die Herstellung der Kriegsbereitschaft einzelne Spezial-fonds heranzuziehen, Schatzanweisungen auszugeben und Darlehenaufzunehmen.
Nachdem der Krieg zum Ausbruch gekommen war, wurde imMärz 1904 die Volksvertretung zu eiuer ansterordeutlicheu Sitzungberufen, um für die auf Grnnd der Verordnung vom 28. Dezember1903 ergriffenen Mastuahmen Indemnität zn erteilen nnd die durchden Krieg notwendig gewordenen Ausgaben sür das neue EtatSjahrsowie die zur Deckung dieser Ausgaben erforderlichen Einnahmen zubewilligen.
Im Gegensatz zu der budgetären Behandlung der Kriegsfinanzenin Ruhland hat mau iu Japan für den Krieg einen förmlichen Etataufgestellt, indem zunächst sür das NechnuugSjahr 1904/05 uud danufür das Rechnungsjahr 1905/90 bestimmte Kredite nnd die Mittelzu deren Deckung vorgesehen nnd vom Parlamente bewilligt wordensind. Tarin stimmt jedoch das japanische Vorgehen mit dem russi-schen überein, dast auch hier die Kriegsausgabeu und die fiir diese