210 dritter Teil. Die finanziellen und wirtschaftlichen Rückwirkungen des Krieges.
r5-^rs»6!-^K--^6-^r-^^-^6--^rs?r-i-^65^
nnng stellt, bleibt das für Japan erfreuliche Ergebnis, daß der Kriegjedenfalls keinen fühlbaren Rückschlag in der rasch aufsteigenden wirt-schaftlichen Entwicklung des Landes gebracht hat.
Japan steht also nach dem Kriege in, wesentlichen mit unge-schwächter wirtschaftlicher Kraft der stark erhöhten und mit Unver-ineidlichkeit mich nach dem Friedensschluß noch weiter wachsendenfinanziellen Belastung gegenüber. Bei einem weiteren Ausblick fälltzu seineu Guusteu in die Wagschale, daß es sich in Korea und derSüdmandschurei große und wertvolle Territorien für seinen wirt-schaftlichen Betätigungsdrang gesichert hat, deren Bearbeitung vor-aussichtlich später eimual für Japan das Tragen einer großenFinanzlast erleichtern wird. In der Gegenwart und in der unmittel-baren Zukunft dagegen wird Japan für die Nutzbarmachung dieserueueu Gebiete große Kapitalien investieren müssen, die erst im Laufevoir Jahren wieder herausgewirtschaftet werden können. In Japan selbst sieht man ein, daß man aus eigener Kraft diesen großen An-forderungen nicht wird genügen können. Nicht nur die staatlicheFinanzverwaltnng, sondern auch die private wirtschaftliche Betäti-gung ist durch den Krieg und seine Konseguenzen genötigt, in größe-ren? Umfange als bisher an das Kapital der westlichen Nationen zuappellieren. Man scheint deshalb in Japan geneigt zu sein, die bis-herigen starken Beschränkungen des fremden Kapitals, wie sie na-mentlich im Verbot des Grunderwerbs durch Fremde und in der Ge-setzgebung über die Gesellschaften bestehen, aufzuheben oder wenigstensstark zu mildern.") Findet Japan im Ausland die für seine staatlichenund wirtschaftliche!! Zwecke benötigten Kapitalien, so werden damitjedenfalls für die Gegenwart und die nächste Zukunft seine Staats-finanzen und seine Zahlungsbilanz einer neuen Belastungsprobeunterworfen, und nnr der weitere Gang der Dinge kann zeigen, obJapans wirtschaftliche Kräste stark genug sind, nm die Belastung, diees, teils der Not, teils dem eigenen Triebe gehorchend, auf sich ge-nommen hat und fernerhin auf sich nimmt, auszuhalten und zu über-winde,!.
"> Charakteristisch in dieser Beziehung sind drei vom 1l. März 190'>datierte Gesetze über die Verpfändung von Eisenbahnen, von Fabriken undBergwerken und über Trustgesellschaften, die der Erleichterung und Tichernngder Investierung ausländischer Kapitalien in Japan dienen sollen, jedoch denFreindcu da-? Recht de-? GnmderlverbS usw. noch nicht zugestehen.