Reinigung der dem Haus vorgelagerten Straße selbstzu sorgen hätten 40 . Im Jahre 1872 und noch einmal imJahre i3g5 wurde die Verunreinigung der Straßenstreng verboten. Dessenungeachtet herrschte noch dasganze Jahrhundert hindurch und noch lange Jahre nach-her die grausliche Gewohnheit, daß jeder, was und wanner nur wollte, aus den Fenstern ausgießen oder wer-fen durfte, wenn er vorher dreimal „Gare l'eau" (Ach-tung! Wasser!) gerufen hatte. Noch heute hat sich derAusruf „Gare l'eau" für „Kopf weg!" erhalten 41 . ImJahre i5t3 schrieb eine Ordonnance vor, daß jedesHaus seine Latrinen haben müsse, die man „Aisements"(Bequemlichkeiten) nannte. Dieser Befehl wurde i533unter Androhung schwerster Strafe wiederholt, undfünf Jahre später wurden alle Häuser von den Polizei-bedienten besichtigt, um diejenigen zur Anzeige zu brin-gen, die noch nicht die vorgeschriebenen „Privets" er-richtet hätten. Doch der eingerissene Schlendrian ließsich auch durch diese Strafen nicht beseitigen, dennnoch in den Jahren 1697 und 1700 erschienen Polizei-verordnungen, „zureichende Latrinen in den Häusernanzulegen und diejenigen instand zu setzen, die vor-handen sind, und zwar binnen eines Monats; andernfallsdie Häuser so lange zu schließen, bis alles in gutem Zu-stand sei 42 ."
Auch in den französischen Schauspielhäusern scheintman zu dieser Zeit keine Aborte gekannt zu haben, oderdie „Damen", von denen uns Bussy-Rabutin in seinenErinnerungen erzählt, standen auf der Stufe der Gassen-dirnen.
40 J. Beckmann, Beyträge zur Geschichte der Erfindungen 1788,Bd. 2, S. 356.
41 J. Beckmann, a. a. O., S. 356.
42 Beckmann, a. a. 0., 35g.
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