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lieh grösser. Die Summen, die wir für die Weiterführungdes Krieges benötigen, lassen diesen Etatsentwurf in seinerGesamtheit mit mehr als 13 Milliarden Mark abschliessen, also miteiner Summe, die etwa viermaj so gross ist als der grösste Etat,der Ihnen bisher jemals vorgelegt wurde.
Meine Herren, die 10 Milliarden für die ausserordentlichenKriegsausgaben geben dem Haushaltsentwurf sein eigentliches Ge-präge. Aber die Wirkungen des Kriegszustandes erschöpfen sichkeineswegs in dem ausserordentlichen Etat, — sie greifen weithinüber in dasOrdinarium. Bei dem ordentlichen Budget standenwir geradezu vor einer unlösbaren Aufgabe. Das Budget sollseiner Natur nach ein Voranschlag der zu erwartenden Einnahmenund der zu leistenden Ausgaben sein. Ein solcher Voranschlagist bei der Unsicherheit über die Zeitdauer des Krieges und beider Unsicherheit über die Einwirkungen des Krieges auf die ver-schiedenen Etatspositionen geradezu eine Unmöglichkeit.
Auf die Gestaltung des Reichshaushalts im laufenden Rech-nungsjahre komme ich gleich zurück. Aber auch diese Gestaltunggibt, obwohl acht Monate des jetzt ablaufenden Rechnungsjahresbereits in die Kriegszeit fallen, keinen genügenden Anhalt für eineVeranschlagung. Schon in normalen Zeiten gilt ja von dem Haus-haltsentwurf nur allzuoft das Wort: was sind Pläne, was sindEntwürfe I Die Wirklichkeit sieht sehr oft anders aus als dieAnschläge, die wir vorlegen können. Unter den jetzigen Verhält-nissen eine nur einigermassen zutreffende Veranschlagung vor-zunehmen, dazu gehört mehr Voraussicht, dazu gehört mehr Mut,als ich mich zu besitzen rühmen kann. Deshalb, meine Herren,verzichten wir auf die Veranschlagung, die sonst ja ein wesent-licher Teil des Haushaltsentwurfs ist. Dieser Verzicht bedeutetkeineswegs, wie Sie an der Tatsache der Vorlage sehen, dass wirüberhaupt von einem Haushaltsetat Abstand nehmen wollen.
Abgesehen von dem Zwecke der Veranlagung hat ja das Budgetnoch zwei andere Aufgaben. Diese beiden Aufgaben sind erstens,die verfassungsmässige Grundlage für die Reichsfinanzwirtschaftzu schaffen, und auf diese verfassungsmässige Grundlage wollenwir auch jetzt während der Kriegszeit nicht verzichten. Der zweitePunkt ist die Sicherung des kalkulatorischen technischen Sche-
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