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Mit der Steuerlast ist also, wenn auch nicht in demgleichen Umfang, die Steuerfähigkeit des deutschen Volkesgewachsen.
Es wird Sache nicht nur unserer künftigen Finanzpolitik,sondern unserer gesamten Wirtschaftspolitik und Wirtschafts-führung sein, diese Steuerfähigkeit weiter auszubauen und nutz-bar zu machen, eine Aufgabe, größer als sie je in der Ver-gangenheit auf finanziellem und wirtschaftlichem Gebiet einemStaate gestellt worden ist, aber sine Ausgabe, deren Durchführ-barkeit feststeht, sobald der feste Wille dazu vorhanden ist.
Und dieser f e st e W i l l e ist vorhanden bei allen zur Mit-wirkung berufenen Stellen.
Von Anfang an hat die Reichsleitung, haben Bundesratund Reichstag sich mit aller Entschiedenheit auf den Stand-punkt gestellt, daß die Sicherung des Dienstes derKriegsanleihe die erste finanzielle Ehren-pflicht des Reiches ist und bleibt. Wir haben bei unsererKriegsfinanzpolitik mit der Freiwilligkeit und dem Appell andie vaterländische Pflicht gearbeitet und von Zwangsmitteln ab-gesehen, wir haben keine Zwangsanleihen ausgeschrieben undhaben auch nicht den schließlich auch in England unter sehrviel günstigeren Verhältnissen trotz heroischer Anstrengungennur in bescheidenem Uinfange geglückten Versuch gemacht, einenerheblichen Teil der Kriegsausgaben durch die stärkste Anspan-nung der Steuerkraft noch während des Krieges selbst zu decken.Wir haben aber von Anfang an für die Verzinsung der Kriegs-anleihen durch die Erschließung neuer Einnahmen Sorgegetragen und damit vor dem deutschen Volke nachdrücklichstbekundet, daß die finanzielle Ehrenpflicht des Reichs keinleeres Wort ist. Ich habe als Reichsschatzsekretär im Frühjahr1916 die ersten Kriegssteuervorlagen gegen starke Widerständean Bundesrat und Reichstag gebracht, ganz wesentlich von demeben angedeuteten Gesichtspunkte aus; es sollte in keinem