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II, §älle, in üenen eine Verletzung öer Wahrheitfestgestellt worüen ist.
1. Aeußerung Erzbergers über die Stel-lung des Reichskanzlers zu den Steuervor-lagen v o in I a h r e 1916.
Takbestand: In der Nationalversammlung vom 8. Juli1919 hat Erzberger bei Einbringung neuer Steuervorlagenvon Helfferich als dem leichtfertigsten aller Finanzminister ge-sprochen. Dieser hat darauf in dem Artikel „Die finanzielleSchuldfrage" vom 9. Juli diesen Borwurf zurückgewiesen undseinerseits behauptet, Erzberger habe sich seinen Absichten, dieAnleihepolitik durch Steuern zu ergänzen, bis zum letztenAugenblick entgegengestemmt. Zum Beweise hierfür hat erbehauptet, Erzberger habe am 17. Januar 1916, um das Be-treten des Skeuerweges zu verhindern, in einer Fraktions-sitzung des Zentrums wahrheitswidrig behauptet, er habe aneiner Konferenz beim Kanzler teilgenommen, in der die Frageder Kriegssteuern besprochen worden sei mit dem Ergebnis,daß der Kanzler schließlich anerkannt habe, eine Gefährdungdes Burgfriedens durch die neuen Steuern müsse vermiedenwerden, woraufhin der Fraktionsvorsitzende Spähn Helfferichdie Zurücknahme der Borlagen dringend nahegelegt habe.
Es fragt sich, ob das angebliche Berhalten in jener Frak-tionsbesprechung tatsächlich eine bewußte Unwahrheit, wie esder Sinn der Behauptung sagt, darstellt.
Das Beweisergebnis ist folgendes:
Zu Anfang des Jahres 1916 hatte Helfferich als Leiterdes Reichs^schatzministeriums eine Reihe von Steuervorlagcneingebracht. Alsbald nach Bekanntwerden dieser Skeuerplänehakte Erzberger dem damaligen Reichskanzler von BethmannHollweg gegenüber mehrfach Einwände und Bedenken dahingeltend gemacht, daß die Borlagen geeignet seien, den Burg-frieden zu gefährden; von Bethmann Hollweg hatte ihm da-rauf zugesagt, öie Bedenken mit Helfferich zu besprechen undhat dies auch getan. All dies geschah nach der Bekundungvon Bethmann, bevor noch die Borlagen den Bundesrat be-schäftigten. Am 17. Januar 1916 wurden dann die Entwürfe