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desrat beschlossen worden/) Mit dieser Feststellung, die kei-nen Zweifel zuläßt, entfallen alle Folgerungen, die das Ur-teil daraus zum Nachteil von Erzberger gezogen hat.
2. Behauptung über die vorherige Ver st än-digung der Reichsregierung von der Frie-densaktion im Juli 1917.
Zwei weitere Falle von bewußter Unwahrheit findetHelfferich darin, daß Erzberger behauptet habe, die Friedens-aktion vom Juli 1917 sei nach vorheriger Verständigung derReichsregierung erfolgt, insbesondere nach Darlegung derZusammenhänge an Helfferich.
Zum Beweis hierfür beruft er sich auf die Artikel berDeutschen Allgemeinen Zeitung vom 2. und 4. Zulr 1919.Die Artikel in der Deutschen Allgemeinen Zeitung sindvon einem Beamten Erzbergers mit dessen allgemeinerEinwilligung und in der Regel, nachdem er sie selbstdurchgesehen hatte, veröffentlicht worden. Nach der Bekun-dung Erzbergers war der Beamte mit der Entgegnung auf dieAngriffe Helfferichs allgemein beauftragt worden und ange-wiesen, ihm die Artikel vor der -Veröffentlichung stets vor-zulegen.
a) Behauptung, die Friedensaktion sei nach vorausge-gangener Darlegung der Zusammenhänge an Helfferich er-folgt.
Tatbestand Die Behauptung in den Artikeln geht imeinzelnen dahin, daß Erzberger die Zusammenhänge, die 'spä-ter die Friedensresalution herbeifführten, in einer Konferenz,die >unter "dem Vorsitz Helfferichs im Neichsamt des Znnernstattgefunden habe, dargelegt habe.
*) Vgl. die Protokolle über die Verhandlungen 'des Bundesratsvom Jahrg 1916 (M 141, 183, 196. 202. 234 und 233).
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