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von Bedeutung, wenn Erzberger behauptet hätte, daß erHelfferich in der Konferenz von der bevorstehenden konkretenFriedensresolution unterrichtet habe. Die Zusicherung, die U-Bootfraoe im HaushaltsauSschuß nicht zur Sprache zu brin-gen, enthielt übrigens, wie auch öas Urteil annimmt, keineUnwahrheit, denn es ist glaubwürdig, jedenfalls abernicht widerlegt, daß Erzberger damals, als er die Ver-sicherung abMb, noch nicht die Absicht gehabt hat, imHaushältsausschuß über den U-Bootkrieg zu sprechen.Es muß vielmehr angenommen werden, daß Erzberger durch ein nachträglich eingetretenes Ereignis, das dieSachlage veränderte, zu einer Aenderung seiner Absicht be-stimmt worden ist. Damit stimmt überein, was Erzberger be-hauptet und was durch das als Anlage 5 beigefügte Schreibendes Admiralstäbs bewiesen wird, daß Erzberger wenige Tagenach der Unterredung vom Admiralstab sein Material miteiner unbefriedigenden Antwort zurückerhalten hat. DiesesVersagen des Admiralstabs hat den Entschluß zu der Aktionim Haushaltsausschuß ausgelöst. Unterstützend mag dazu ge-kommen sein, daß, wie Erzberger behauptet und Minister Da-vid als Zeuge bekundet hat, die Stellung der Sozialdemokra-kie zu der Frage der Kreditbewilligung täglich bedenklichergeworden ist, weil die Führer der sozialdemokrakischen Parteidie Lage im Hinblick auf die erregte Stimmung in den Ar-beitermassen äußerst ernst beurteilten. Damit stimmt übereindie Zeugenaussage des Reichskanzlers, er könne sich öieSache nur so erklären, daß Erzberger unvermutet seine tak-tischen Absichten mit einem anderen Ziel vor Augen geänderthabe.")
So das Stenogramm über die Prozeßverhandlung.Anmerkung: Diese Ausführungen find nach ihrer Nieder-schrift durch den Beschluß des Landgerichts I Berlin vom 29. Junid, I. in der Untersuchungssache gegen Erzberger wegen Eidesver-