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langt werden, d«ß der Politiker im politischen Kampfe demGegner volle Klarheit über seine wahren Absichten gibt, aberauch ein solcher Kampf rechtfertigt es nicht, wenn auf eineFrage eine Antwort erteilt oder eine Erklärung abgegebenwird, die das vollkommene Gegenteil 'des wahren Sachver-halts aussprichk. Jedenfalls liegt auch in einer derartigenMitteilung eine Unwahrheit. Liegt eine solche aber vor, sobesteht in öiesem Fall kein Zweifel, daß sich Erzberger ihrerauch bewußt war.
Ergebnis der Rachprüfung: Es handelt sich darum, obEzrberger am 6. Zuli, als er im Reichshaushalksausschuß dieFriedensresolution vorschlug, die Absicht hakte, den Reichs-kanzler zu stürzen. Für diesen rein inneren Vorgang ist dasZeugnis Erzberaers von ausschlaggebender Bedeutung. Erz-berger hat aber als Zeuge geäußert, daß er biese Absicht am6. Juli nicht gehabt hat. Diese Aussage ist durch folgendeTatsachen bestätigt:
die Friedensresolution lag, wie von Bethmann Holl-weg selbst bezeugt, durchaus in der Richtung der Politik desReichskanzlers. Sie enthielt ein Programm zur Sammlungund Festhaltung der Parteien auf -dem Boden der Bethmann-schen Politik.
b) Erzberger hat nicht bloß unmittelbar nach -der Aktiondem Reichskanzler gegenüber erklärt, daß seine Aktion nichtgegen den Reichskanzler gerichtet sei, sondern er hak auchkurz vor der Aktion dem Minister Giesberts gegenüber ge-äußert, er hoffe., daß der Reichskanzler die Friedensaktionmitmachen werde.
<?) Die Minister GiesbertS und David halten es für aus-geschlossen, daß Erzberger mit >der Friedensresolution denSturz des Reichskanzlers beabsichtigt habe. Auch Staats-