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um eine größere Resonanz für die Friedensresolution zu be-kommen, durchgerungen hat, —- ein Entschluß, in dem eraber, wie spätere Aeußerungen dartun, immer wieder schwan-kend geworden ist, was bei der unabsehbaren Tragweite desSchrittes und der großen Verantwortung natürlich erscheint.Dies ist auch die Auffassung des Majors Harbou gewesen,der im Prozeß die Frwze, ob Erzberger die Friedensresolutioneingebracht habe, um den Kanzler zu stürzen, verneint, aberbemerkt hat, die Absicht zum Sturz habe sich v i e l l ei ch tim weiteren Verlauf der Verhandlungen über die Resolutionergeben, wenn der Reichskanzler ein Hindernis gebildethätte/) Auf alle Fälle liegt die Annahme, daß Erzbergerdurch die genannten Erwägungen zu seiner Ankwort anStresemann — mag sie am Morgen des 7. Zuli oder spätererfolgt sein — bestimmt worden ist, näher, als die Unterste!-lang des Urteils, daß Erzberger schon die Friedensaktioneingebracht habe, um den Reichskanzler zu stürzen. Wieschwach übrigens die Beweisführung des Urteils zu diesemPunkte ist, geht auch «daraus hervor, daß das Urteil die Ant-wort Erzbergers an Stresemann vom 6. Zuli «er könne ihmauf seine Anfrage, ob er den Vorschlag im Einverständnis mitdem Reichskanzler oder gegen ihn gemacht habe, hier imReichshaushaltsausschuß nicht antworten, er möge am näch-sken Morgen kommen, wo auch Oberst Bauer anwesend seinwerde", als Beweismittel für die Absicht des Kanzlersturzesverwertet, während aus dieser Antwort doch nur auf die Be-reitwilligkeil Erzbergers, mit Stresemann und Bauer über dieVerträglichkeit 'der Resolution mit der Politik und dem Ver-bleiben des Reichskanzlers zu reden, geschlossen werden kann.Hiernach ist der Nachweis nicht erbracht, daß Erzberger schon
*) Stenograph. Sitzungsbericht über die Aussage Harbou's.