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bei Einbringung der Friedensresolution am 6. Juli die Be-seitigung des Reichskanzlers beabsichtigt hak und daß seineErklärung gegenüber dem Reichskanzler, er habe ihm einetragfähige Mehrheit schaffen wollen, unwahr gewesen ist.
Anmerkung: Auch in .diesem Punkte ist das Ergebnis derNachprüfung durch den Gerichtsbeschluß vom 29. Juni d. I., derErzberger von der Anschuldigung der Eidesverletzung außer Ver-folgung setzt, bestätigt worden. Dieser Beschluß enthält «ine ver-nichtende Kritik der oben angeführten Urteilsgründe: denn er stelltfest, daß Erzberger mit seiner Zeugenbehauptung, .daß er bei seinemVorstoß am 6. Juli 1917 nicht die Absicht gehabt habe, den Reichs-kanzler zu stürzen, weder vorsätzlich, noch fahrlässig die Eidespflichtverletzt hat; diese Kritik wird noch vernichtender, wenn man da-mit die Begründung der Staatsanwaltschaft vergleicht, in, der ge-sagt ist.
„daß Erzberger , als er feine große Rede hielt, noch die Ab-sicht hatte, den Reichskanzler, dessen Vertrauter er bis .dahingewesen war, zu stützen, ist, zumal es sich .bei diesem Borgangum eine inner« Tatsache handelt, nicht zu widerlegen. Esist dies, wie die Aussagen des früheren Reichsministers Da-vid und die des. Ministers Giesberts ergeben, nach .deren be-gründeter Ueberzeugung auch durchaus glaubhaft."Man vergleiche mit 'diesen Ausführungen die oben angeführten Ur-teilsfeststellungen, daß Erzberger bei seinem Vorstoß am 6. Julidie Absicht gehabt habe, den Reichskanzler zu beseitigen und üaßfeine Behauptung, er habe beabsichtigt, den Reichskanzler zu stüt-zen, eine bewußte Unwahrheit sei!
4. Aeußerung im Prozeh Helfferich zumFall Kowastch (B e te i l igu n g T h y s s e n s).
Tatbestand: Im Beleidigungsprozeß gegen Helfferich hatErzberger am 3. Verhandlungstag bei Erörterung seines Ein-tritts als Aufsichksrat bei Thyssen auf Hie Frage, ob irgend-welche finanziellen Beziehungen zur Schwerindustrie vor Er-langung der Aufsichtsratsslellung bestanden hätten, erklärt,dies sei, abgesehen von dem kurzen Besitz einer Aktie undeiniger Kuxe , in keiner Form der Fall gewesen. Am 13.Berhandlungstage verneinte er mit Bestimmtheit die Frage,ob Thyssen in das Kowastch'sche Unkernehmen schon vorGründung der G. m. b. H. Geld hineingesteckt habe, und er-