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Zur deutschen Münzgesetzgebung : Vortrag, 1871 im Berliner Handwerkerverein gehalten / von L. Bamberger
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welchen ein einheitliches, über die ganze gesittete Welt verbreite-tes Münzsystem dem menschlichen Geiste bietet.

Unter solchen Umständen trat an uns die Aufgabe heran,endlich auch die sieben im deutschen Reiche bestehenden Münz-systeme, und zwar sind dies:

I. Der Thalerfuß, der Thaler eingetheilt in 30 Groschen zu

12 Pfennigen, in Preußen (mit Ausschluß der Ho-henzollernschen Lande und Frankfurt a. M.), Lauen-burg, Anhalt, Braunschweig, Oldenburg, Sachsen-Weimar, Schwarzburg-Sondershausen und Rudol-stadt Unterherrschaft, Waldeck , in den ReußischenFürstenthümern, Schaumburg-Lippe , Lippe;

II. Der Thalerfuß, der Thaler eingetheilt in 30 Groschen zu

10 Pfennigen, im Königreich Sachsen, Sachsen-Gotha ,Sachsen-Altenburg;

III. Der Thalerfuß, der Thaler eingetheilt in 48 Schillinge zu

12 Pfennigen, in Mecklenburg-Schwerin und Strelitz ;

IV. Die Kurantwährung, die Mark-Kurant eingetheilt in

16 Schillinge zu 12 Pfennigen, in Lübeck und Ham-burg wo außerdem für den Großhandel eine ausFeinsilber in Barren begründete besondere HamburgerBankvaluta, 59^ Mark auf das metrische Pfund Fein-silber, besteht;V. Der Süddeutsche Münzfuß, der Gulden eingetheilt in 60Kreuzer, in Bayern, Württemberg,Baden,Hessen,Hohen -zollern, Frankfurt a.M., Sachsen-Meiuingen, Sachsen-Coburg, Schwarzburg-Rudolstadt Oberherrschaft;VI. Die Thaler-Goldwährung, der Louisd'or oder die Pistole,gerechnet zu 5 Thaler und der Thaler eingetheilt in72 Grote zu 5 Schwären, in Bremen ;

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