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Zur deutschen Münzgesetzgebung : Vortrag, 1871 im Berliner Handwerkerverein gehalten / von L. Bamberger
Entstehung
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der Bremer Goldthaler, der Hamburger und Lübecker Schilling,sie alle werden aufhören. Das Werthverhältniß der neuen Mün-zen zu den eben genannten wird folgendes sein. Es wird ge-rechnet das Zwanzig-Mark-Stück zum Werth von Thalernoder 11 Fl. 40 Kr. süddeutscher Währung, 16 Mark 10z Schil-ling Lübischer und Hamburgischer Kurantwährung, 6 Thaler1^5 Grote Gold Bremer Rechnung; das Zehn-Mark-Stück zumWerthe von 3^ Thalern oder 5 Fl. 50 Kr. süddeutscher Währung,8 Mark 5^ Schilling Lübischer und Hamburgischer Kurantwäh-rung, 3 Thaler ^ Grote Gold Bremer Rechnung.

Es ist ein wenig bekannter Umstand, der sogar in den De-batten des Reichstages unerwähnt blieb, daß in dem HamburgerAmt Ritzebüttel die Mark genau in dem Werthe gilt, wie wir sieeinführen wollen; sie hat dort eben bis jetzt als ein verborgenesVeilchen im Stillen geblüht. Es ist bis jetzt allerdings nochnicht beschlossen, diese Silbermünzen, die das Geld der deutscheuZukunft sein werden, schon nächstens auszuprägen und einzufüh-ren, indeß das dem letzten Reichstag zur Beschlußfassung vor-gelegte Gesetz war eben auch nur ein Gesetz, betreffend die Aus-prägung von Reichsgoldmünzen; und daß dieses zuerst vorgelegtwurde, liegt in der eigenthümlichen Konstellation, die der fran-zösische Krieg, resp, der darauf folgende Friede in Europa her-beigeführt hat. Dadurch daß Frankreich auferlegt ist, eine sogroße Kriegsentschädigung wie 5,000,000,000 Franks innerhalbweniger Jahre auszuzahlen, ist in den Schuldverhältnissen vonLand zu Land die Lage entstanden, daß die Wechselkurse zuGunsten Deutschlands sich mit großer Beharrlichkeit stellen müs-sen. Es sei mir erlaubt, mit ein paar Worten zu erklären,wie dieses im ganzen mystisch klingende Verhältniß, das sehrviele prakticiren, aber nur wenige verstehen, eigentlich be-schaffen ist. Der Austausch der Dinge im internationalen, im

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