Mit andren Worten, der deusich-natronale Abgeordnete, der schonGeld hat, der darf ruhig Aufsichtsrat werden und Tantismen einstecken.
Die Kreise des Erwerbslebens klagen sonst stets darüber und auch beiden Zeugenaussagen, haben wir solche Klagen gehört daß ihre Wünsche undAnsichten in den Parlamenten so wenig vertreten werden." Sie suchendarum einzelne Abgeordnete für ihre berechtigten Forderungen zu gewinnen,in ganz erlaubter und üblicher Weise,
Helfferich — Sittenrichter!
Der Angeklagte aber hat kein Recht, hier den Sittenrichter zuspielen. Als junger Beamter machte er eine schnelle Karriere. Dann ginger ins Erwerbsleben, um sich ein Millionenvermögen zu sammeln, kehrtedann in den Reichsdienst zurück — wahrlich nicht zum Segen für unserVolk. Was ich tat, ist auch in allen anderen Parlamenten üblich. Wasich als Aussichtsrat und Schiedsrichter lernte, habe ich immer wieder derAllgemeinheit zur Verfügung gestellt, da gerade die eigenen Erfah-rungen die wertvollsten Unterstützungen bei der parlamentarischen Arbeitwurden. Derartiges lernt man nicht aus den Akten und auch nicht amgrünen Tisch, Herr Oberstaatsanwalt. So wie ich handelten auch die Ab-geordneten Bassermann und Freiherr von Zedlitz. Der heutige Reichs-justizminister Dr. Schiffer war von derselben Firma Berger gegendas Kanalamt als Schiedsrichter gestellt und als solcher tätig. Der An-geklagte stellt jetzt ganz neue und unhaltbare Grundsätze für die geschäft-liche, und wirtschaftliche Betätigung der Abgeordneten auf, deren Durch-führung zum Ausschluß eines jeden Landwirtes, jeden Geschäftsmannes,jeden Arbeiter- und Gewcrkschasitssebretärs usw. aus dem Parlament führenmüßte, der nach Eintritt in das Parlament ein landwirtschaftliches Besitz-tun» .oder industrielles Unternehmen erwerben würde.
Die eingehende Beweisaufnahme hat auch ergeben, daß ich keinerleiMißbrauch mit meinem Mandat und meinem politischen Ein-fluß getrieben habe. Man kann jedem Land nur gratulieren, wenn mangegen einen führenden Abgeordneten, der bald zwei Jahrzehnte im Parla-ment sitzt, mit den Kampfmitteln des Angeklagten vorgeht und dann nichtsanderes herauskommt, als die Kleinigkeiten und Nichtigkeiten des täglichenLebens. Was das Schönste ist, besteht darin, baß nahezu alle vom An-geklagten bemängelten Tatsachen unter der Herrschaft des alten Regimes,in dem er sehr einflußreich war, sich vollzogen haben. Ist aber etwas an-zuklagen, so klagt er nur sich selber an, da die meisten Vorfälle in iseiinerAmtszeit, ja gegenüber seinem Ressort sThyssen, Berger, Anhydat, Oele undFette usw.) vorgekommen sind. Warum schwieg er damals und bis Mitte1819, wenn er es für korrupt hielt?
Erzberger als Abgeordneter.
Der Angeklagte hat sich, das Hai der ganHe Laus des Prozesses ergeben,lediglich daraus beschränkt, aus aller meiner Tätigkeit und aus der Viel-heit das zusammenzutragen, was, eindrucksvoll zusammengestellt und grellbeleuchtet, mein Charakterbild zum Gegenstand der Abneigung und derMißachtung hatte machen Minen, und ähnlich einseitig hat sich die Staais-
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