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Erzberger gegen Helfferich / [mit Beiträgen von Fritz Zinnecke, ...]
Entstehung
Seite
71
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anwaltschast verhalten. Ich habe lange gezögert, gewissermaßen pro ckomohier zu sprechen, wo es aber um die letzten und höchsten Güter des Menschen-lebens geht, um die Ehre und das Ansehen eines Mannes, da mußich zu meiner Verteidigung Wohl auch die andere Seile mein-er Tätigkeit!,die der Angeklagte sorgsam ignoriert hat, hervorheben. Es ist rich-tig, meine Herren, daß ich mich da oder dort für geschäftliche und industrielleUnternehmungen eingesetzt habe, bei den eil zum Schluß der Rechnung einübrigens sehr mäßiger Ziutzen sich für mich ergab. Immer aber geschahdies nach meiner Absicht im Rahmen der Allgemeininteressen und ohne diesezu verletzen. Es ist dies ebenso richtig, daß die Fälle, die der Angeklagtehier mit so breit angelegter Beredsamkeit vor der schaudernden Mitwelt ge-schildert hat, nicht den tausendsten Teil alles dessen darstellr, was ich, meinerAuslassung vom Mandat des Abgeordneten entsprechend, für anderegetan habe, die sich in irgendeiner Angelegenheit an mich mit der BÄteum Rah Hilfe und Intervention gewandt haben. Wenn sich, meine Herren,einmal die Aktenschränke des Büros öffnen werden, das ich als Abgeord-neter geführt habe und daß ich um meine Ehre weiter kämpfen werde,darum braucht sich der Angeklagte nicht Zu sorgen dann, meine Herren,wird offenbar werden, daß ich mich in Tausenden und Tausenden von An»gelegenheiten, die an mich in Form von Bitten und Gesuchen gebrachtworden sind, jederzeit mit Nachdruck und in voller Hilfsbereitschaft ein-gesetzt habe,' überall, bei Privaten, bei Behörden, bei zivilen und militä-rischen Stellen, ohne auch nur danach zu fragen, oder auch nur daran zudenken, ob mir jemals daraus ein Mich nur irgendwie gearteter Nutzenerwachsen könne.

Der Angeklagte hat nur den Spürsinn für das, toas ihm angreifbar giltan mir; er hat aber offenbar eine sehr schwache Vorstellung von der Füllevon Anliegen und Sorgen, die sich an einen im Vordergrund stehenden Ab-geordneten bittend und flehend herandrängen, mid er hat offenbar keinenSinn dafür, was ein Abgeordneter in solchen Fällen zu tun verpflichtet ist,wenn anders er diesen Namen verdienen will. Nennen Sie mir, Herr An-geklagter, einen Mann oder eine Frau in Deutschland , einen von den Tausen-den und Tausenden von Personen, die an mich geschrieben und sich an michgewandt haben, ob ich je ein Gesuch oder eine Bitte unbeantwortet gelassenund ob ich je meine Unterstützung versagt habe, wenn mir dieSache unterstützenswert erschien. Den Tausenden und Abertausendenvon Fällen, in denen sich gerade die Kleinsten von den Kleinenmit naivem Vertrauen an meine angeblicheAllmacht" als Abgeordneterwandten, steht nicht ein halbes Dutzend von Fällen gegenüber, in denen diegleiche Hilfsbereitschaft und das gleiche aktive Interesse, das ich den An-gelegenheiten bescheidener Leute widmete, den wenigen Unternehmungengalt, an denen ich im Laufe von mehr als einem Jahrzehnt, teilweise mitlächerlich geringen Summen, zeitweilig beteiligt gewesen bin. Sollte ichdiese unter das Ausnahmerecht der Ablehnung stellen, auch wenn ihreWünsche noch so gut begründet waren? Niemand kann behaupten, daßmeine Reden und meine Abstimmungen im Reichstag irgendwie beeinflußtwaren von meinen persönlichen Interessen. Und da hätte sich die Ver-mischung von Politik und Geschäft zuerst und deutlich zeigen müssen. Wie

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