Oberstaatsanivalt meinte, "ein Abgeordneter muß jedes Gesuch, das bei ihmmit der Bitte um Vermittlung bei einer anderen Stelle eingeht^ erst ein-gehend prüfen, ehe er es nur formal empfehlend weitergebe, so kennt der HerrOberstaatsanwalt weder die Zahl solcher Gesuche, noch die ungeheure Ar-beitslast, die auf «Missen Abgeordneten liegt. Die empfehlende Weitergabeeines solchen Gesuches durch einen Abgeordneten bedeutet doch keine unzu-lässige Beeinflussung. Der Abgeordnete muß doch davon ausgehen^ daßauch die Beamten des alten Regimes durch eine Visitenkarte, einen Briefoder auch einen Besuch eines Abgeordnete» sich nicht abhalten lassen,-pflicht-gemäß zu handeln.
Gegen den Staatsanwalt.
Ich erhebe hiermit den schweren Vorwurf gegen denHerrnOberstaatsanwalt, daß er wichtige Zeugen, welche die Richtigkeitmeiner Darlegungen und meiner damaligen Aussassung bestätigt haben, völligignoriert hat. Hierhin gehört, daß er bei der Frage, ob mein Eintreten fürdie Erzversorgu'ng der Thyssenwerke in der Richtung des allgemeinen Inter-esses lag, i^is wichtigste Zeugnis des zuständigen Dezernenten, Ministerial-direktors v. Schönebeck , welcher durchaus mit meiner Auffassung überein-stimmte, einfach ignoriert hat. Dagegen hat er sich berufen auf den offen-bar -dem Angeklagten besreunbeten unk dessen Gesinnung teilenden ZeugenNeuhau's, der aus eigener Wissenschaft zur Sache überhaupt nichts sagenkonnte und vom Angeklagten, sichtlich nur zur Stimmungsmache ausgerufenworden ist. Bei solcher lückenhaften Behandlung des zu meinen Gunstensprechenden BeweiZmatecials werden Sie es begreifen^ wenn ich, falls ichHerr von Bethmann wäre, durch die Haltung der StaatsanroMschaft michgeradezu überfallen fühlen würde, wie „Ziethen au's dem Busch". In diesemProzeß hat sich unter völliger Umkehr aller tatsächlichen Verhältnisse nochein zweiter großer Gegensatz abgespielt — der stille, zähe Kampf der altenBürokratie der Ministerien gegen berechtigte Vor-stellungen pflichteifriger Abgeordneter.
Die Freiheit des Parlaments.
Der Angeklagte tritt für die Beschränkung der Abgeordneten-tütigkeit ein, ich für die Freiheit der Abgeordneten. Durchdie Fragestellung des Angeklagten wurde folgendes Bild —namentlich für die Zeit des Krieges — vorgetäuscht: „Es istalles in tadelloser Ordnung; die Kriegsgesellschasten sind die Blüte behörd-lichen Scharfsinns, absoluter Gerechtigkeit und erhaben über jede Kritik.Jeder Abgeordnete aber, der 5>ie berechtigten Wünsche seiner Wähler unddes Volkes vorbringt, ist ein störendes Element und ein lästiges Element."Es haben auch einzelne Zeugen nahezu wörtlich erklärt: „Ich empfand jedesEingreifen eines Abgeordneten als störend." Sv das Zauberbild, das derAngeklagte hier vorführte. Bestand denn aber in ner Wirklichkeit diesesSchäferidyll? Da frage« Sie nur nldl unsere Bauern im Lande draußen,die Gewerbetreibenden im Reiche und die Arbeiter in den Städten. Dannwerden Sie Klagen über Klagen hören und die ungestüme Forderung, daßdie Volksvertretung den Kampf gegen die Mißstände bei der Kriegswirtschaftviel zu zag geführt hat, daß man das rücksichtsloseste Eingreifen der Abgeord-
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