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Aber bald zeigte es sich, daß gerade auf diesen beiden Gebieten einisoliertes Vorgehen für die größeren Staaten mit den größten Unzuträglich-keiten verknüpft, für die kleineren eine völlige Unmöglichkeit war. EinZusammenwirken, wenn nicht von ganz Deutschland , so doch von einergrößeren Anzahl benachbarter Staaten war unabweisbar. So führte dieAktions-Unfähigkeit des Bundestags in Verbindung mit der unbedingtenNotwendigkeit eines Zusammenschlusses zu Verhandlungen und Verträgenzwischen einzelnen deutschen Staaten, zu den eigenartigen Gebilden desdeutschen Zollvereins und des deutschen Münzvereins.
Wie sehr die damaligen politischen Verhältnisse zu dieser Form desZusammenschlusses hindrängten, geht daraus hervor, daß im Jahre 1828nach geheimen Verhandlungen fast gleichzeitig der preußisch-hessische undder bayerisch-württembergische Zollverein entstanden, fast gleichzeitig zweivöllig analoge staatsrechtliche Bildungen, welche in der Geschichte ohneVorbild waren. Die handelspolitische Einigung des größeren Teiles derdeutschen Staaten konnte sich leichter und deshalb auch früher vollziehen,als die Einigung im Münzwesen.
Es giebt kaum eine staatliche Institution. welche in die finanziellenund materiellen Interessen der Staaten so unbarmherzig und so un-widerruflich einschneidet wie das Münzwesen. Ein Zollverein bedürftebei aller Zerfahrenheit der bestehenden Verhältnisse zu seiner Durchführungnur etwas guten Willens, aber keiner Opfer, er konnte keinem Staat einenSchaden zufügen, der nicht durch seine Auflösung wieder hätte gehobenwerden können. Dagegen konnten die Übelstände des deutschen Münz-wesens nur durch einen großen Kostenaufwand beseitigt werden, und dieAbstellung dieser Mißstände war ihrerseits die erste Vorbedingung fürdie Herstellung eines einheitlichen Münzumlauss. Denn eine Münz-Gemeinschaft zwischen souveränen Staaten kann ohne Nachteil für deneinen oder andern der Kontrahenten nur auf Grundlage gleicher Soliditätdes Münzwesens in den einzelnen Gebieten zustande kommen.
Ferner waren, wollte man eine völlige Münzeinheit durchführen, fürdie Aufrechterhaltung eines vollwertigen und geordneten Münzumlaufsgewisse sehr weitgehende Garantien für die Zukunft erforderlich. Diesenotwendigen Garantien konnteil die einzelnen Regierungen nicht gewähren,ohne sich in der Ausübung ihres „Münzregals ", welches nach derherrschenden staatsrechtlichen Theorie einen wichtigen Teil ihrer „Sou-veränitätsrechte" ausmachte, erheblich beschränken zu lassen. Die ängstlicheWahrung ihrer Souveränitätsrechte war aber in der Zeit des Deutschen