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Bundes, und teilweise über diese Zeit hinaus, der wichtigste Gesichts-punkt für die Politik der meisten Mittel- uud Kleinstaaten.
Daran mußten fürs erste alle auf eine deutsche Münzeinheit ge-richteten Bestrebungen scheitern.
Preußen konnte zur Not für sich allein sein Geldwesen ordnen. Dasgeschah in durchgreifender Weise bereits im Jahre 1821 ^.
Die süddeutschen Staaten versuchten es anfangs gleichfalls mitisolierten Maßnahmen. In den dreißiger Jahren gingen sie, einer nachdem andern, damit vor, wenigstens die ziemlich abgenutzten Teilstücke desKronenthalers zu devaluieren und schließlich gänzlich zu verrufen.
Der Umstand jedoch, daß in Süddeutschland der Münzumlauf eindurchaus gemeinschaftlicher war, nicht nur für das Kurantgeld sondernauch für die Scheidemünzen, und die Erkenntnis, daß an eine Änderungdieses Zustandes bei der verhältnismäßigen Beschränktheit der in Betrachtkommenden Gebiete nicht zu denken war, ließ jede durchgreifende Reformohne vertragsmäßige Übereinkunft als ausgeschlossen erscheinen.
Endlich im August 1837 traten in München Bevollmächtigte derwichtigsten süddeutschen Staaten zusammen und vereinbarten einen Münz-vertrag, die „Münchener Münzkonvention".
Das Münzwesen wurde auf der Grundlage eines 24Vs-Gulden-fußes neu geordnet. Die Prägung der Kronenthaler wurde eingestellt,und die Ausmünzung von Münzstücken des 24 Vs-Guldenfußes angeordnetund nach einheitlichen Normen geregelt. Die Stückelung, die Fehler-grenzen bei der Ausprägung, der Feingehalt der Scheidemünzen wurdenvertragsmäßig festgelegt, und die kontrahierenden Staaten über-nahmen die Verpflichtung, Scheidemünzen ihres Gepräges in Beträgenvon mindestens 10V Gulden gegen Kurantgeld einzulösen.
Sehr weitgehend waren diese Bestimmungen nicht; aber gegenüberden bestehenden Verhältnissen waren sie immerhin ein bedeutender Fort-schritt. Vor allem machten sie die Ausmünzung von stark unterwertigenScheidemünzen uumöglich, und außerdem gaben sie dem Süden Deutsch-lands endlich ein Prägesystem, welches sich mit seinem Rechnungssystemdeckte.
Der größte Mangel der Münchener Konvention lag darin, daß sienur für die Zukunft ein leidlich geordnetes Prägesystem schuf, ohne jedoch
^ Gesetz über die Münzverfassung in den Königl. Preußischen Staaten vom30. September 182t.