Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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mit dem vorhandene!?, dnrch frühere Sünden verdorbenen Münzumlaufaufzuräumen. Es wurde keine Bestimmung vereinbart weder über dieZurückziehung der alten in das neue System schlecht passenden und teil-weise stark abgenutzten Münzen, noch über die Verminderung des allevernünftige Grenzen weit überschreitenden Scheidemünz-Umlaufs.

Die Münchener Konvention war nur ein schwacher Anfang, beiwelchem die Entwickelung nicht stehen bleiben konnte.

Die Notwendigkeit weiterer, auch die norddeutschen Staaten ein-begreifender Vereinbarungen war durch die Gründung des deutschen Zoll-vereins noch erhöht worden; denn je enger der handelspolitische Zusammen-hang zwischen mehreren Staaten ist, desto größer ist das gegenseitigeInteresse an ihren Münzverhältnissen. In Berücksichtigung dieses Um-standes war in den Zollvereins-Verträgen selbst bereits eine gemeinschaftlicheRegelung des Münzwesens in Aussicht genommen.

Solange das Münzwesen der süddeutschen Staate,? noch in der größtenVerwirrung war, konnte man nicht an eine Münzeinheit innerhalb desZollvereins denken. Erst die Münchener Konvention hatte die Möglichkeitfür einen größeren Münzverein geschaffen.

Bereits in dem auf den Münchener Vertrag folgenden Jahre (1838)fand eine Münzkonferenz zu Dresden statt, aus welcher sämtliche Zoll-vereinsstaaten vertreten waren. Damit griff der Zollverein direkt in dieEntwickelung des deutschen Münzwesens ein. Die Dresdener Kon-vention schuf einen sich territorial mit dem Zollverein deckenden Münz-verein.

Dieser neue Münzverein unterschied sich von dem im vorhergehendenJahre durch die Münchener Konvention begründeten Vereine dadurch, daßer weder einen gemeinschaftlichen Münzumlauf noch ein einheitlichesMünzsystem für die vertragenden Staaten einführte. Keiner der kon-trahierenden Staaten war verpflichtet, die Münzen der anderen Staatendes Münzvereins zuzulassen; der 14-Thalerfuß blieb im Norden, der24''2-Guldenfuß blieb im Süden bestehen. Nur diejenigen Staaten, inwelchen bisher keines dieser beidei? Systeme bestanden hatte, wie Sachsen,wo noch der Konventionsfuß galt, verpflichteten sich, zum 14-Thalerfußüberzugehen.

An Stelle der Münzeinheit, welche nicht zu erreichen war, brachtedie Dresdener Konvention eine völlig neue Einrichtung; sie schuf eineVereinsmünze", ein Münzstück, welches nach den gleichen Vor-schriften in allen Staaten geprägt und in allen gesetzliches Zahlungs-