Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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Mittel gleich dem Landesgelde sein sollte. Zur Vereinsmünze bestimmtwurde ein Stück im Wert von 2 Thalern ^ 3^2 Gulden süddeutscherWährung.

Im übrigen stellte die Dresdener Konvention nur ziemlich laxe unddehnbare Grundsätze über die Ausprägung und Einziehung der Münzenund über die Umwechselung der Scheidemünzen in Kurantmünzen auf.Die Beseitigung der abgenutzten Münzen früherer Prägesusteme und einegleichmäßige Einschränkung des Scheidemünzumlaufs auf ein gewissesMaximum wurde ebensowenig wie durch die Münchener Konvention herbei-geführt.

Darin, daß hinsichtlich dieser Punkte keine einschneidenden Verein-barungen zu erreichen waren, lag augenscheinlich der Grund, weshalbnicht einmal für die Staaten eines und desselben Münzsystems eineVerpflichtung zur gegenseitigen Zulassung ihrer Münzen statuiert wurde.

Erst im Jahre 1845 erfuhren diese laxen Bestimmungen durch eineKonvention der süddeutschen Staaten eine allerdings nur sehr beschränkteErgänzung. Es wurde die allmähliche Einziehung der Kronenthaler undder vor der Auflösung des Reichs geprägten Scheidemünzen beschlossen.Das jährlich einzuziehende Quantum wurde jedoch so niedrig bemessen,daß das Reich, als es fast drei Jahrzehnte später die Zurückziehung desgesamten deutschen Münzumlaufs übernahm, immer noch eine nicht un-erhebliche Menge von Kronenthalern einzulösen hatte.

Das Ergebnis der Münzkonventionen war, daß Deutschland zwareinen sich mit dem Zollverein deckenden Münzverein hatte, aber inner-halb des Münzvereins keine Münzeinheit.

Die Vereinsmünze, der Doppelthaler, war so schlecht gewählt, daßsie zu keiner praktischen Bedeutung kommen konnte. Das Stück war zugroß und zu unbequem, als daß es hätte beliebt werden und sich hätteEingang verschaffen können.

Der Umstand, daß die Dresdener Konvention keinen Staat zur Zu-lassung der Münzen der anderen Staaten des Münzvereins verpflichtete,hinderte jedoch glücklicherweise nicht, daß wenigstens der Münzumlauf derStaaten des gleichen Münzsnstems eine einheitliche Masse bildete. DasGebiet der Thalerwährung war überdies nicht auf die Zollvsreinsstaatenbeschränkt. Abgesehen von Braunschweig, das zur Zeit der Dresdener Konvention noch außerhalb des Zollvereins stand, demselben aber imJahre 1841 beitrat, gingen in den vierziger Jahren Hannover, Oldenburg und Mecklenburg gleichfalls zum 14-Thalerfuß über. Ohne jedes Vertrags-