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mäßige Abkommen nahmen diese Staaten bezüglich der Stückelung ihrerKnrantmünzen, der Prägevorschriften, der Unterwertigkeit der Scheide-münzen u. s. w. die in der Dresdener Konvention gegebenen Normenan. Ihre Knrantmünzen verschafften sich auch in den Thalerstaaten desMünzvereins allgemeinen Kurs, während natürlich auch die Kurantmünzender Münzvereinsstaaten mit Thalerwährung bei ihnen umliefen.
Dagegen zeigte sich innerhalb des Münzvereins selbst die Schrankezwischen Nord und Süd, welche in der Verschiedenheit der Münzsystemebestand, unüberschreitbar. Obwohl kein Staat von dem ihm unzweifel-haft zustehenden Rechte Gebrauch machte, die Münzen anderer Staatenauszuschließen, blieb der süddeutsche Gulden durchaus auf die Staatender Guldenwährung beschränkt. Die Münzen der Thalerwährung fandenzwar allmählich immer mehr Eingang auch in den Staaten des süd-deutschen Münzsystems, aber die Hauptmünze der Thalerwährung, dasThalerstück selbst, brachte es im Süden nicht einmal zur Gleichberechtigungmit dem französischen Fünffrankenthaler; letzterer konnte auf dem Haupt-wechselplatz des Südens, in Frankfurt a. M., als Wechselzahlung ver-wendet werden, der Thaler nichts
Immerhin war durch die Münzverträge der dreißiger Jahre undihre Folgen die Münzversassung nicht nur des Zollvereins, sondern desgesamten Deutschlands erheblich vereinsacht worden. Wenn es auch nichtgelungen war, wenigstens innerhalb des Zollvereins zur völligen Münz-einheit durchzudringen, und ebensowenig die lästigen Spuren vergangenerMißwirtschaft zu beseitigen, so waren doch an die Stelle mehrerer ungleich-artiger, zum Teil sehr verwahrloster Münzfüße zwei große, nach einheitlichenund vertragsmäßig festgelegten Grundsätzen verwaltete Systeme getreten.
So erfreulich dieses Ergebnis unter den obwaltenden politischen Ver-hältnissen war, so wenig kamen damit die ans eine völlige Münzeinheitgerichteten Bestrebungen zur Ruhe. Im Gegenteil, diese Bestrebungenwurden durch die Konventionen erst recht angespornt: hatte sich sovielerreichen lassen, warum sollte da nicht auch eine völlige Münzeinheit er-reicht werden können?
Die Münzeinheitsbestrebungen erhielten durch die Gestaltung derallgemeinen politischen Verhältnisse eine erweiterte Grundlage ^.
i Vgl. I. A. R. Helferich, Die Einheit im deutschen Münzwesen . Zeitschriftf. Staatswissenschast 1850.
^ Vgl. zu der Vorgeschichte des österr.-deutschen Münzvereins von 1857: H. v.Sybel , Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Bd. II S. 69 ff.