Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
17
Einzelbild herunterladen
 

17

des 18. Jahrhunderts herausbildete, war also eiue Parallelwährung,modifiziert durch eine gesetzliche Grenze für die relativen Wertschwan-kungen der Münzen beider Metalle.

Ähnlich war das Verhältnis der Gold- und Silbermünzen in Süd-deutschland .

Wie in Preußen 5 Thaler als der Normalwert des Friedrichsdorangesehen wurden, ihm aber innerhalb gewisser Grenzen ein Agio ver-stattet blieb, so galten in Süddeutschland 4 Gulden als Normalwertdes Dukaten. Ein im Jahre 1765 errichteter Münzverein zwischen denwichtigsten südwestdeutschen Staaten tarifierte den Dukaten auf 4 Gulden10 Kreuzer des Konveutionsfußes, gestattete aber den vertragenden Staaten,das Aufgeld deren 10 Kreuzer entweder in towm oder in wntum.abzubrechen" ^.

Gegen Ende des vorigen Jahrhunderts scheint die Parallelwährungzur völligen Anerkennung gekommen zu sein. Durch ein Edikt vom13. Januar 1786 hob Kaiser Josephalle wegen Belegung der Geld-sorten mit einem Agio ehemals erlassenen Verbote und Strafgesetze" auf.Ein preußisches Patent vom 21. Februar 1787 ordnete an, daß dieGoldmünzen kein durch das Gesetz bestimmtes Verhältnis zum Silber-knrant haben sollten, sonderndie Bestimmung des Agios " sollteledig-lich der Konkurrenz überlassen" bleiben.

Bei dieser Parallelwährung hatte jedoch das Silber entschieden dasÜbergewicht. Es nahm nicht nur im Umlauf einen weit größeren Raumein als das Gold, es wurde auch durch die Gesetzgebung vor diesembevorzugt und es galt in der allgemeinen Auffassung als das eigentlicheGeld, während die Goldmünzen mehr als außerhalb der eigentlichen Geld-verfassung stehende Handelsmünzen betrachtet wurden.

Das kommt deutlich darin znm Ausdruck, daß z. B. in dem er-wähnten südwestdeutschen Münzvertrag von 1765 bestimmt wurde, Ver-änderungen in der offiziellen Tarifiernng von Gold- uud Silbermünzensolltenniemahlen in der Erhöhung des Silbers (als bey dein der20-Guldenfuß ohuabänderlich beizubehalten ist), sondern alleinig in derErniedrigung des Goldes gesucht werden". Das Silber galt also alsdas eigentliche in seinem Werte unveränderliche Geld, welchem gegenüberdie Goldmünzen in ihrem Werte schwankten.

! Siehe Clennmann, Materialien für Münzgesetzgebung. Frankfurt 1822.S. 193.

Helsserich, Geschichte der Geldreform. - 2