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Ebenso wie hier bildete sich allmählich in Preußen die Rechtsineinungheraus und erhielt schließlich die gesetzliche Sanktion, daß auf Thaler schlechthin oder aus „Kurant" lautende Zahlungsverpflichtungen inSilbergeld zu tilgen seien (Gesetz vom 29. März 1764). In Friedrichsdorwaren Obligationen nur dann zu erfüllen, wenn sie ausdrücklich aufsolche oder auf „Thaler in Gold" lauteten.
Man begann also, unter Geld schlechthin ausschließlich Silbergeldzu verstehen, und damit fing man an, zur reinen Silberwährung Hinüber-zugleiten, als das Prinzip der Parallelwährung noch kaum zum vollenDurchbruch gekommen war.
Gesetzlich blieb wohl überall die Form der Parallelwährung bestehen;wo Goldmünzen bedungen waren, mußten Goldmünzen gegeben werden,wo Silbermünzen oder auch Thaler Kurant oder Thaler schlechthinmußte in Silbermünzen gezahlt werden. Die Entwickelung des deutschenMünzwesens zur Silberwährung bestand nur in einer thatsächlichen Ver-krüppelung des goldenen Teiles in dem bestehenden System. Der Staatals solcher hatte auf diesen Prozeß nur insoweit einen Einfluß, als erselbst seine Einnahmen und Ausgaben auf Gold oder auf Silber stellenkonnte; außerdem konnte er die bestehende Parallelwährung, deren Wesenja darin lag, daß sich Gold- und Silbermünzen in ihrer Eigenschaft alsZahlungsmittel gegenseitig nicht vertreten können, dadurch einigermaßenmodifizieren, daß er die Vertretbarkeit der Münzen beider Metalle nachbestimmten Normen bei seinen Kassen zuließ.
Die Entwickelung ging überall in derselben Richtung, nämlich aufdie Silberwährung zu, aber sie war in den einzelnen deutschen Gebietendem Grade nach verschieden.
Am meisten hielt sich die Sitte der Goldzahlung in gewissen Fällenund Geschäftszweigen in Hannover, Braunschweig u. s. w. Auch darinhat sich hier die Parallelwührung am meisten erhalten, daß die Gold-münzen in diesen Staaten bei den öffentlichen Kassen nicht zu einem festenKurs an Stelle der Silbermünzen in Zahlung genommen wurden.
Wie sehr sich der goldene Teil der Parallelwährung in diesen Ländernerhielt, zeigte sich daran, daß in Hannover uud Braunschweig zusammenetwa 14^2 Millionen Stück Pistolen geprägt wurden, während die übrigenLänder, welche Pistolen prägten (Preußen, Sachsen, Kurhessen ) trotz ihresweit größeren Gebietes zusammen nur 15 Millionen geprägt haben; daßferner nach dem Wiener Münzvertrag von 1857 jene beiden Staaten