Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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882,000 Stück Goldkronen ausgemünzt haben, während die Gesamtprägungin allen deutschen Staaten sich nur auf 1.087.000 Stück beließ.

Süddeutschland mag als Gegensatz zu Hannover und Braunschweig angesehen werden. Das Gold spielte dort schon sehr frühe nur eine ganznebensächliche Rolle. Die in beschränktem Maße ausgeprägten älterenGoldmünzen hatten einen 'festen Kassenkurs, in welchem sie überwertetwaren, und sie nahmen auf diese Weise völlig den Charakter einesSilbergeld vertretenden Kassenscheines an. Goldkronen prägte nach1857 von allen süddeutschen Staaten nur Bayern , und auch dieses Landnicht einmal ganz 3000 Stück.

Einen mittleren Weg nahm die Entwickelung in Preußen .

Dieselbe Verordnung von 1787, welche für den Privatverkehr dieParallelwährung durch die Aufhebung aller die freie Bewertung derGoldmünzen hindernden Vorschriften in voller Reinheit proklamierte,verfügte gleichzeitig, daß Zahlungen an die landesherrlichen Kassen, welchein Gold zu leisten waren, mit geringen Ausnahmen sollten in Silbergeldgeleistet werden können. Dadurch wurde dem Silber bei Zahlungen andie Staatskassen einseitig die Fähigkeit beigelegt, das Gold zu vertreten.

Später (durch Kabinetsordre vom 29. Mai 1814) wurde dieserSchritt allerdings wieder rückgängig gemacht und bestimmt, daß die inGold festgesetzten Zahlungen an die landesherrlichen Kassen stetsinnawr-r" erfolgen müssen und nicht an Stelle des Goldes Silbergeld mitAgio angenommen werden dürfe. Die Bedeutung dieser Vorschrift wurdejedoch dadurch sehr beschränkt, daß gleichzeitig der Kreis der in Goldeinzuziehenden Staatseinnahmen beträchtlich eingeengt wurde.

Zum endgültigen Abschluß kam die Entwickelung in den dreißigerJahren. Zuerst wurde im Jahre 1830 dem Silbergeld die Fähigkeitgegeben, auf Goldmünzen festgesetzte Zahlungen nach dem festen Satzvon 52/s Thaler für den Friedrichsdor zu vertreten. Im folgendenJahre wurde dem Friedrichsdor zum gleichen Satz Kassenkurs für dasSilbergeld verliehen. Gleichzeitig ging der preußische Staatshaushaltvöllig zur Silberwährung über. Einnahmen und Ausgaben wurden inSilbergeld festgestellt, an dessen Stelle die Goldmünzen zu einem festenKassenkurs genommen wurden 2.

- Vgl. Beiträge S. 84 und 90.

2 I. G. Hoffmann, Zeichen der Zeit im deutschen Mllnzwesen. 1841. S. 91:Sobald nicht mehr auf wirkliche Zahlung in Friedrichsdoren gehalten wurde, warüberhaupt kein Grund mehr vorhanden, Rechnungen in doppelter Währung bei den

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