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Damit war der Übergang zur Silberwährung gegeben. Daß nebenden Silbermünzen in beschränktem Umfang Goldmünzen vorhanden warenund auch fernerhin geprägt wurden, ebenso daß Kontrakte auf Goldgeldbestanden und auch fernerhin geschlossen wurden, kann bei dein that-sächlichen enormen Übergewicht des Silbergeldes die damalige deutscheGeldverfassung nicht zur Parallelwährung stempeln. Es hat kaumjemals ein Land mit Silberwährung gegeben, welches nicht Goldmünzengeprägt, oder wenigstens ausländische Goldmünzen in seinem Umlaufgeduldet hätte.
Die wichtigsten deutschen Staaten betrachteten sich selbst so sehr alsSilberwährungsländer, daß die Münzkonventionen von 1837 unb 1838sich ausschließlich mit dem Silbergeld beschäftigten nnd der Goldmünzenmit keinem Worte Erwähnung thaten.
Ein Jahrzehnt nach dem Dresdener Münzvertrag, welcher die deutscheSilberwährung stillschweigend sanktionierte, begannen in Kalifornien jeneunerhörten Goldfunde, der Anfang vom Ende der Silberwährung in denStaaten der europäischen Kultur.
Welchen Einfluß diese Goldfunde auf die Ansichten der Volkswirteund der im praktischen Leben stehenden Gewerbetreibenden und Kaufleuteausübten, damit werden wir uns an einer anderen Stelle beschäftigen;hier haben wir nur den unmittelbaren Einfluß des neu entdeckten Gold-reichtums auf die deutsche Münzverfassung zu betrachten.
Diese unmittelbare Wirkung bestand darin, daß Österreich , als imNovember 1854 in Wien die Delegierten der wichtigsten Zollvereinsstaatenzu der in dem Handelsvertrag von 1853 verabredeten Münzkonferenzzusammentraten, fofort den Antrag stellte, als Grundlage des neu zuschaffenden deutschen Münzwesens die Goldwährung anzunehmen.
Damit wurde zum erstenmal für die deutsche Münzgesetzgebung dieWährungsfrage zur Diskussion gestellt, eine Frage, welche bishernoch nicht in Betracht gekommen war.
Österreich begründete seinen Antrag damit, daß der Anschluß Deutsch-lands an den Weltverkehr die Annahme der Goldwährung, welche in dengrößten Handelsstaaten bereits zur Geltuug gekommen sei, erfordere.
Staatskassen zu führen. Man verwandelte alle Forderungen und Leistungen, die bisdahin auf Gold, den Friedrichsdor zu 6 Thaler, gestellt waren, mit dem festen Auf-geld von 13Vs°/o in Silberwahrung, setzte namentlich auch den Zolltarif ganz aufZahlung in Silber."