Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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dasFesthalteil an der reinen Silberwährung" an die Spitze gestelltwurde. Gleichwohl erfüllte der Vertrag eine Forderung, welche Österreich bei der Wiederaufuahme der Verhandlungen im Jahre 1856 gestellthatte: er schuf eine gemeinschaftlicheHandelsgoldmünze" für das ganzeVereinsgebiet; aber gleichzeitig wurde diereine Silberwährung" gegen-über dieser Handelsgoldmünze mit einer Reihe von Garantien geschützt,damit nicht am Ende unter der Hand eine Doppelwährung oder gar eineGoldwährung entstehen könnte.

Als Handelsgoldmünze hatte Österreich ein Stück im Wert von un-gefähr 6 2/g Thaler oder dem englischen Sovereign vorgeschlagen, das einenFeingehalt von Pfund Gold haben sollte.

Preußen schlug den Dukaten vor; wolle man diesen nicht annehmen,so solle man eine neue Goldmünze wählen, welche in decimalem Verhältniszur Gewichtseinheit, dem Pfund, stehe, etwa eine Münze im Feingehaltvon ' so Pfund Gold. Dieser letztere Vorschlag wurde angenommen.Als Vereins-Handels^Goldmünzen wurden dieKrone" und diehalbeKrone" im Feingehalt von 10 bezw. 5 x gewählt. Die Prägung allerübrigeu Goldmüuzen wurde untersagt.

Bisher stand es innerhalb des Münzvereins jedem einzelnen Staatefrei, die Goldmünzen zu behandeln, wie er wollte. Der eine gab ihnenfesten Kassenkurs, der andere einen schwankenden, der dritte überhauptkeinen. Nun knüpfte Preußen au die Schaffung einer Vereinsgoldmünzedie Bedingung, diese Goldmünze müsse dem Begriffe und Zwecke einerbloßen Handelsgoldmünze in jeder Beziehung entsprechen, und dieVereius-Staaten müßten die Verpflichtungen, welche zur Sicherung derLandeswährung erforderlich seien, rückhaltslos übernehmen.

Diese Bedingung wurde erfüllt.

Der Wert der Krone in der Landes-Silberwährung wurde im Ver-trage nicht fixiert, sondern sollte ganz und gar dem freien Spiel vonAngebot und Nachfrage überlasseu bleiben.

Darin lag noch keine sachliche Abweichung von dem bisherigenSystem. Die Fähigkeit, Silbergeld im Privatverkehr zu vertreten,besaßen die Goldmünzen auch vor dem Wiener Vertrag nicht, und ihrWert in Silbergeld war auch bisher derfreieu Konkurrenz" überlassen.Nur an den öffentlichen Kassen war ihnen teilweise ein festerKurs zugestanden.

Das sollte nunmehr aufhören.

Die Verleihung eines Kassenkurses an die Goldmünzen ganz zu