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untersagen, war indessen nicht gut angängig. Die Vereins-Staaten be-hielten daher das Recht, die neuen Nereinsgoldmünzen an ihren Kassenzu einein öffentlich bekannt geinachten Kurse an Stelle von Silbergeld inZahlung zn nehmen. Aber die Gültigkeit einer solchen Tarisierung wnrdeauf 6 Monate beschränkt; nach Ablauf dieser Zeit war die Tarisierungzu erneuern. Der Kassenkurs sollte nach dem Durchschnitt der amtlichenBörsenkurse der vorausgegangenen 6 Monate errechnet werden undunter keinen Umständen günstiger sein, als dieser Durchschnitt. Auchinnerhalb der sechsmonatlichen Frist sollte der Kassenkurs jederzeit geändertoder gänzlich aufgehoben werden können.
Man hatte damit alles gethan, um die Silberwährung vor jederGefährdung durch das Gold zu schützen, aber auch alles, um die neuenGoldmünzen unmöglich zu machen. Von dem überaus lästigen Tarifierungs-recht wurde kaum Gebrauch gemacht, so daß die Krone in keinen Zu-sammenhang mit dem gewöhnlichen Umlauf treten konnte. Geprägtwurde von diesen Goldmünzen in der Folgezeit nur ein sehr geringerBetrag, und selbst dieser konnte sich nicht im Umlauf halten, fo daßwährend der Münzreform mir ein Drittel dieser kaum anderthalb Jahr-zehnte alten Münzsorte zur Einlösung gelangte.
Mit den Landesgoldmünzen konnte man glimpflicher verfahren, alsmit den neuen Vereinsgoldmünzen; denn von ihrer Seite drohte, da ihreweitere Prägung untersagt wurde, keine Gefahr, selbst nicht im Falleeiner zn günstigeil Tarisierung.
Dennoch hat es nach dem Hauptvertrag den Anschein, als hättendie Landesgoldmünzen noch schlimmer behandelt werden sollen, als dieVereinsgoldmünzen. Der Hauvtvertrag enthielt die Bestimmung, daßfernerhin ein Kassenkurs überhaupt nur noch den Vereinsgoldnlünzenbeigelegt werden dürfe.
Aber die dem Vertrage angehängten Separat-Artikel enthielten dasgenaue Gegenteil. Sie gestatteten den Landesregierungen, welche bisherihren Landesgoldmünzen einen festen Kassenkurs beigelegt hatten, denselbendiesen Goldmünzen auch in Zukuuft zu belassen; diese Regierungen solltennur darauf Bedacht nehmen, dieses Mißverhältnis durch allmählichesEinziehen der Landesgoldmünzen zu beseitigen.
Nun war aber das Wörtchen „allmählich" das harmloseste in derdeutschen Münzpolitik, das bewiesen zu Genüge die Kronenthaler unddie süddeutschen Scheidemünzen. Wie allmählich man die Einziehung derFriedrichsdor uud der andern dentschen Goldmünzen vornahm, ersieht