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geschäfte, sondern gewährten auch Hypotheken-Kredite. Einzelne legtengar ihre Mittel teilweise in industriellen Unternehmungen fest.
Um ihre Noten in Umlauf zu bringen, bedienten sich die klein-staatlichen Banken, welche überall außerhalb ihres Territoriums als Ein-dringlinge mißtrauisch angesehen wurden, aller erdenklichen Mittel.
Vor allem ahmten sie das Beispiel der kleinstaatlichen Regierungennach und gaben auf kleine Wertbeträge lautende Noten aus, bis herabzu Einthalernoten.
Um die Rückkehr der Zettel zur Einlösung möglichst zu ver-hindern, versendeten einzelne Banken ihre Noten an Geschäftsfreunde inentfernten Orten, denen sie für die Verausgabung derselben eine Provisionzahlten.
Man sieht daraus, wie wenig es dieser Art von Notenbankeil darumzu thun war, die Aufgaben zu erfüllen, welche den Zettelbanken in einemgeordneten wirtschaftlichen Organismus zukommen. Sie dachten gar nichtdaran, den Geldverkehr zu erleichtern und ihm Elasticität zu verleihen,es kani ihnen vielmehr nur darauf an, möglichst viele Noten in Umlaufzu setzen und sie möglichst lange in Umlauf zu halten, um möglichstausgiebig den Vorteil eines unverzinslichen Darlehens zu genießen.
Indessen war es glücklicherweise um die Sicherheit des deutschenNotenumlaufs im allgemeinen besser bestellt, als man angesichts des Geschäfts-gebarens des größeren Teils der deutschen Zettelbanken annehmen sollte.Weitaus der größte Teil aller umlaufenden Noten war von den gutgeleiteten größeren Instituten ausgegeben, vor allein von der PreußischenBank , deren Verwaltung durchaus gesunden bankpolitischen Grundsätzenentsprach. Zu Anfang der siebenziger Jahre machte der Notenumlaufder Preußischen Bank etwa zwei Drittel des gesamten deutscheu Noten-umlaufes aus.
Wir haben bisher sowohl den deutschen Staatspapiergeld - Umlaufals auch die Banknoten-Zirkulation als eine einheitliche Masse betrachtet.Die thatsächlichen Verhältnisse berechtigen uns dazu, denn weder dasStaatspapiergeld war auf das Territorium des emittierenden Staatesbeschränkt, noch die Banknoten auf das Gebiet desjenigen Staates, welcherder betreffenden Zettelbank die Konzession erteilt hatte.
Aber dennoch war weder der Notenumlauf noch der Papiergeldumlaufin dem Sinne ein gemeinschaftlicher, daß in ganz Deutschland die Noten