Die Voraussetzung für dieseu Zustand war, daß die Münzsorten inihrem Werte mit dem Metall, aus welchem sie geprägt waren, nicht inunveränderlichem Zusammenhang standen, eine Voraussetzung, welchedurch ein Zusammenwirken verschiedener Verhältnisse gegeben war, nament-lich durch die Münzverschlechterungen seitens der Münzherren, durch dieAbnutzung der Münzen im Umlauf, durch betrügerisches Beschneiden undBefeilen der Stücke. Durch diese Einwirkungen änderte sich der that-sächliche Feingehalt der umlaufenden Sorten in ungleichmäßiger Weise,und da die Wertrelation der einzelnen gleichmetallischen Sorten in derHauptsache von dem Verhältnis ihres thatsächlichen Feingehaltes abhing,veränderte sich dadurch auch ihr gegenseitiges Wertverhältnis; danebenkam in Betracht die größere oder geringere Beliebtheit einzelner Sorten.
Auf dieseu Zustand können die Begriffe Gold- und Silberwährung,Doppelwährung und Parallelwährung keine Anwendung finden. Denndiese Begriffe setzen ein einheitliches und geordnetes Geld-sustem voraus.
Bei Gold-, Silber- und Doppelwährung giebt es nur ein Geldund einen Geldwert, der bei der Goldwährung vom Golde, bei derSilberwährung vom Silber abhängig ist, bei der Doppelwährung nacheiner nie erreichten Absicht gleichzeitig von beiden, durch die Doppel-währung selbst in ein unveränderliches Wertverhältnis gebrachten Edel-metalle abhängig sein sollte, während in Wirklichkeit bei allen Doppel-währungen der Geldwert durch das gegenüber dem gesetzlich angenommenenWertverhältnis billigere Metall bestimmt wurde.
Die Parallelwährung unterscheidet sich von diesen drei Geldsvstemendadurch, daß sie aus zwei nebeneinander bestehenden Geldsystemen zu-sammengesetzt ist. Hier giebt es zwei Arten von Geld, eines auf dasGold, das andere auf das Silber begründet.
Wohl bemühten sich von allein Anfang an die Staaten, ein einheit-liches Geldwesen zu schaffen; sie erstrebten nicht nur ein festes Verhältniszwischen den gleichmetallischen, sondern auch zwischen den verschieden-metallischen Münzen; sie versuchten hin und wieder die gegenseitige Ver-tretbarkeit der einzelnen Münzsorten zu erzwingen, nicht nur soweit dieseaus dem gleichen, sondern auch soweit sie aus verschiedenem Metall be-standen. Weil ihnen der weitergehende Versuch, Gold- uud Silbermünzenin ein festes Wertverhältnis zu bringen und ihre gegenseitige Vertretbar-keit durchzusetzen, überhaupt nicht oder doch nur vorübergehend gelang,deshalb glaubt man die damalige Verfassung des Geldwesens nicht als
Helfserich, Geschichte der Geldreform. Z