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mäßig geringfügig waren. Von 1816 an, dem Jahre, in welchemEngland die Barzahlungen wieder aufnahm, bis zum Jahre 1850 hielt'sich nach Soetbeers Berechnungen ^ die durchschnittliche jährliche Wert-relation zwischen 1:15,62 und 1:15,95.
Der Grund für diese geringen Veränderungen ist in der Wirksam-keit der französischen Doppelwährung gesucht worden, wie mir scheintohne zwingenden Grund. Die Ursache war vielmehr augenscheinlich dasFehleu der Vorbedingungen für eine größere Verschiebung des Wert-verhältnisses der beiden Metalle.
Das Verhältnis der Goldproduktion zur Silberproduktion blieb biszur Mitte unsres Jahrhunderts verhältnismäßig konstant. Währendvon der Produktion beider Edelmetalle in der Periode von 1801—1810auf das Gold 1,9°/o kamen, machte die Goldproduktiou im Jahrzehnt1831—1840 3,3°/v aus. Wenn man das vorige Jahrhundert, in welchemdie Schwankungen der Wertrelation, wenn auch größer als von 1800bis 1850, so doch immerhin nur unerhebliche waren, in fünf Abschnittezu 20 Jahreu einteilt, so schwankte der Anteil des Goldes im Durch-schnitt dieser Periode zwischen 4,4 von 1741—1760 uud 2,0 von 1781bis 1800. Was bedeuten diese Schwankungen gegenüber der Thatsache,daß der Anteil des Goldes im Durchschnitt von 1851—55 auf 18,4°/ostieg, um gegen Ende der 80 Jahre wieder unter 5°/v herabzusinken ^!
Ebenso geringfügig wie die Schwankungen der Produktion, warendie Veränderungen in der monetären Verwendung der Edelmetalle.
Als England zu Anfang des Jahrhunderts die Goldwährung gesetz-lich einführte, brauchte es weder erhebliche Goldmengen zu beschaffennoch Silber zu demonetisieren, denn die Goldwährung hatte thatsächlichschon seit einem Jahrhundert bestanden.
Die Vereinigten Staaten gingen durch die Äuderuug seiner gesetzlichenRelation wohl von einem Silberumlauf zu einem Goloumlauf über. Dajedoch die Marktrelation bis zur Mitte des Jahrhunderts sich nicht weitvon der neuen amerikanischen Relation von 1:16 entfernt hielt, vollzog sichdieser Übergang nur allmählich. Keinesfalls konnte die Änderung desamerikanischen Münzgesetzes die Wirkung haben, das Wertverhältnis fürdas Gold günstiger zu gestalten, wie 16 :1, da in diesem Falle die Aus-
l Materialien. 2. Aufl. S. 25.
^ Vgl. Beiträge S. 4 und S. 37-^3.