Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
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Diese Stellung der Bank von Frankreich , welche für die Währungs-geschichte der Länder des Frankensystems von großer Bedeutung gewordenist, erscheint erklärlich, wenn man weiß, wie sehr die Baukpolitik diesesInstitutes auf das bimetallistische System begründet ist.

Die Bank benutzte von jeher auf das ausgiebigste das Recht, welchesdie bestehende Doppelwährung ihr gab, ihren Verbindlichkeiten nach ihrerWahl in Gold oder in Silber nachzukommen. Vor allem diente ihrdieses Recht, nnd zwar auch nach der Beseitigung des reinen bimetallistischenSystems bis herab auf den heutigen Tag, um die Nachfrage nach einembestimmten der beiden Edelmetalle von sich fern zu halten. Wurde durchPräsentation ihrer Noten von der Bank Gold verlangt, sei es für deninländischen Bedarf, sei es für Exportzwecke, fo war die Bank berechtigt,sich zu weigern, ihre Noten in Gold einzulösen uud gegen den Willendes Einlieferers der Noten Silber zu geben. Bestand der Einliefererauf Goldzahlung, so konnte die Bank, da sie gesetzlich zur Goldzahluugnicht verpflichtet war, ihre Bedingnngen machen: sie konnte, wenn vonihr nicht französisches Geld schlechthin, sondern ein bestimmtes Metallverlangt wurde, bei der Einlösung ihrer Noten eine Prämie berechnen.Von diesem Recht, welches in dein Wesen der Doppelwährung begründetist, macht die Bank bis zum heutigen Tag Gebrauch,

Diese Prämienpolitik brachte der Bank in doppelter Hinsicht Vorteil.

Einmal gab sie ihr Gelegenheit, das Bargeld ihres Metallvorratshöher zu verwerten, als seinem Nennwert entsprach; sie konnte Speku-lation im eigenen Landesgeld treiben, und zwar eine Spekulation, welchezwar nur kleine Gewinne brachte, dafür aber, da jederzeit das Metall-geld zum Nennwert verwendet werden konnte, jeden Verlust ausschloß.

Vor allem aber war die Bank vermöge ihrer Prämienpolitik imstände, einen geringeren Barvorrat zu haltcu, als sie sonst hätte haltenmüssen. Das Recht, in Gold oder in Silber zu zahlen, befähigte sie,alle auf das eine oder andere dieser beiden Metalle gerichteten Ansprüchevon sich fernzuhalten, namentlich also die Nachfrage nach Zahlungs-mitteln für den internationalen Verkehr, welche sich, da gesetzlich in denmeisten Ländern, thatsächlich in allen, monometallistische Systeme be-standen, stets auf ein bestimmtes unter den beiden Edelmetallen richtete.

Die Bank war also jederzeit im stände, sich einein Geldbedarf fürdas Ausland zu verschließen und die internationale Arbitrage zu zwingen,entweder aus dem französischen freien Geldumlauf oder aus anderenLändern zu schöpfen. Die Prümienpolitik erschien ihr als ein bequemeres