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Diese Anschauungen herrschten trotz Wolowskis geistreicher Theoriein den Kreisen der gelehrten Fachleute fast unbedingt. Dagegen herrschtenin der rauhen Wirklichkeit — wenigstens innerhalb Frankreichs — diemächtigen Einflüsse der silberfreundlichen Bank- und Finanzwelt,
Der Einfluß der Bank von Frankreich war wohl der wichtigsteUmstand, welcher die französische Regierung im Jahre 1865 dazu be-stimmte, den Forderungen der anderen Frankenländer gegenüber die Gold-währung auf das entschiedenste abzulehnen. Aber wenn dieser Einflußim Jahre 1865 noch allmächtig erschien, so wuchs doch in der Folge-zeit der Kreis und die Macht seiner Gegner; und zwar fügte es einemerkwürdige Verkettung der Umstände, daß gerade der lateinische Münz-vertrag, welcher die Doppelwährung aufrecht erhielt, der Ausgangspunktmächtiger Bestrebungen wurde, die in Frankreich , dessen währungspolitischeMaßnahmen für deu ganzen europäischen Kontinent von entscheidendemEinfluß sein mußten, mehr als alles audere die Goldwährung populärmachten.
Obwohl nämlich der lateinische Münzvertrag positiv nur wenigneues geschaffen hatte, und trotzdem er die wichtigsten Fragen, welche voreiner allgemeinen Münzeinigung zu entscheiden waren, nicht einmal zulösen versucht hatte, erregte sein Zustandekommen in der ganzen Welteinen wahren Begeisterungssturm für die Weltmünzeinheit. DieThatsache, daß durch den Vertrag ein gemeinschaftliches Münzgebietfür 65 Millionen Seelen geschaffen worden war, versetzte alle kosmo-politischen Gemüter in die freudigste Aufregung; überall ließen sichStimmen vernehmen, welche den Anschluß an das Frankensnstemempfahlen.
Diese Wirkung entsprach ganz den Plänen, welche der Leiter derfranzösischen Münzpolitik, Herr de Parieu, verfolgte. Dieser Mannwar weit entfernt, die lateinische Münzkonvention als das Ziel seinerWünsche anzusehen. Sie war ihm nur die erste Stufe zu einem Welt-münzbund unter französischer Hegemonie.
Dieser weitergehende Gedanke war in dem Text des Münzvertragesselbst in klaren Worten ausgesprochen. Der Artikel 12 lautete:
„Das Recht zum Beitritt zur gegenwärtigen Übereinkunft ist jedemStaate vorbehalten, der ihre Verbindlichkeiten übernehmen und das Vereins-Münzsustem in betreff der Gold- und Silbermünzen einführen will."
Diesen Absichten auf eine Erweiterung des lateinischen Münzbundes
Helsserich, Geschichte der Geldreform, 7