Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
110
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Die konsequente Forderung der Augspurg , Perrot und anderer wardie völlige Beseitigung der metallisch ungedeckten Papierscheine jeder Art,sowohl der vom Staate als der von Privaten ausgegebenen.

Obwohl die allgemeine Unbeliebtheit der Zettel dieser extremenRichtung Vorschub leistete, brachte sie es niemals zu einer großen An-hängerschaft, wenigstens nicht, soweit sie sich gegen die Banknoten richtete.Die Erkenntnis von der wirtschaftliche!: Notwendigkeit der Banknote warbereits zu weit verbreitet.

Dagegen war die Abneigung gegen das Staatspapiergeld fast all-gemein. Aber wer im praktischen Leben stand, konnte sich der Erkenntnisnur schwer verschließen, daß unter den damals obwaltenden Verhältnissendes Münzumlaufs das Staatspapiergeld bis zu einem gewissen Grad einnotwendiges Übel war, weil nämlich das Gold fehlte und das Silberfür jede einige Thaler überschreitende Zahlung bereits lästig war. Soerklären sich die wiederholten Petitionen der sächsischen Kaufleute umVermehrung der Kassenanweisungen. Die Schaffung eines Goldumlaufsmußte dem Übel der kleinen Scheine erst seine Notwendigkeit nehmen,ehe praktische Leute an seine gänzliche Beseitigung denken konnten.

Auf dem Gebiete des Notenwesens waren nnter denjenigen, welchedie ungedeckte Banknote in richtiger Erkenntnis ihrer wirtschaftlichenNotwendigkeit erhalten wollten, die Ansichten über die notwendigenReformen des Bankwesens sehr verschieden. Sie deckten sich nur ineinigen Punkten, hinsichtlich welcher eine Meinungsverschiedenheit über-haupt ausgeschlossen war.

Diese Punkte waren vor allem die Beseitigung derjenigen kleinenZettel, welche, wie die Einthalerscheine, selbst unter der Silberwührungzu entbehren waren; ferner Abstellung der Mißstände und Mißbräuchebei der Noteneinlösung; größere Publizität der Notenbanken, namentlichperiodische Veröffentlichung des Status; schließlich die Aufstellung ein-heitlicher Vorschriften für die Geschäftsführung der deutschen Notenbankenund die dadurch ermöglichte Aufhebung der einzelstaatlichen Verbote desUmlaufs von Banknoten anderer deutscher Staaten.

Wie auf dem Gebiet des eigentlichen Mllnzwesens stand auch hierdas Verlangen nach Einheit im Vordergrund. Aber wenn im Münz-wesen die verschiedenen Konventionen wenigstens zu einigen Ergebnissenführten, blieben auf dem Gebiet des Papiergeldwesens alle Versucheerfolglos. Die Schwierigkeiten waren hier noch größer als dort. Einereinheitlichen Regelung standen vor allem die an die einzelnen Banken