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mit seinen Anhängern nicht gegen diese Ausdehnung des Geschäfts-bereichs des bisher von ihm hartnäckig bekämpften privilegierten In-stituts auf; dagegen knüpfte der bisherige Anhänger der Bankfreiheitan die Genehmigung der Regierungsvorlage die Bedingung, daß derungedeckte Notenumlauf der Preußischen Bank die Summe von 60 Mil-lionen Thalern nicht überschreiten dürfe. Diese Bedingung wurde vomAbgeordnetenhaus angenommen, nicht aber von der Regierung, welchelieber auf die Ausdehnung des Filialeunetzes der Preußischen Bank ver-zichtete als deren ungedeckten Notenumlauf einer Kontingentierung unter-warf.
In diesen: Beschluß des Abgeordueteuhauses scheint ein doppelterGesinnungswechsel der Bankfreiheits-Partei vorzuliegen: indem sie derAusdehnung des privilegierten Instituts zustimmte, und indem sie anStelle der bisher verlangten unbeschränkten Notenausgabe ein der Peels-Akte entsprechendes System der Kontingentierung des ungedeckten Noten-umlaufs in Vorschlag brachte.
Bis zu einem gewissen Grad hoben sich jedoch diese beiden Wider-sprüche aus. Dieselben Garantien gegen eine übermäßige und volkswirt-schaftlich ungesunde Ausdehnung des ungedeckten Notenumlaufs, welcheman bei der Bankfreiheit des Dresdener Kongresses durch die freie Kon-kurrenz und die volle Haftbarkeit der Bankteilhaber gegeben glaubte,follte bei einer privilegierten Bank, bei welcher man einen Mißbrauchdes Notenrechts für möglich hielt, durch die Kontingentierung geschaffenwerden. Dieser Gedanke blieb der in der allgemeinen Meinung herrschende,als Michaelis nnd die Partei der Bankfreiheit auf ihr ursprünglichesIdeal gänzlich verzichteten. Dieser Verzicht trat ein, als man sich derEinsicht nicht mehr verschließen konnte, daß man vor den historisch ge-wordenen Verhältnissen des deutschen Notenbankwesens kapitulieren müsse,als man einsah, daß „die Entwickelung des Bankwesens von der Er-kämpfung der Notenfreiheit abhängig machen, sie ack Zi-aocas Valenciasvertagen hieße" ^.
Die Preisgabe der Forderung der Notenfreiheit wurde befördertdurch die allmählich platzgreifende Erkenntnis, daß die Notenbanken nichtnur zur Befriedigung privatwirtschaftlicher Kreditbedürfnisse dienen,sondern daß sie in engen Beziehungen zu den gesamten Geld- und
' Michaelis, „Noten und Depositen" in Fauchers Vierteljahrsschrift. 1866.III. S. 78.