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Staat kann sein Geld mir dann außer Kurs setzen, wenn er dessen Ein-lösung übernimmt.
Der Staat? — welcher Staat in unserem Falle, das Reich oder dieEinzelstaaten?
Diese Frage hatte durchaus nicht nur eine formal-staatsrechtlicheBedeutung, sondern auch eine finanzielle. Aus der Beseitigung des vor-handenen Müuzumlaufs mußten mit Notwendigkeit finanzielle Verlusteentstehen, und zwar nicht nur bei der Einlösung und Einschmelzung dervon vornherein unterwertig ausgeprägten Scheidemünzen, sondern auchbei der Einlösung der vollwertig ausgeprägten, aber durch den Umlaufmehr oder weniger abgenutzten Kurantmünzen. Wie die Dinge lagen,war der aus diesen Umständen erwachsende Verlust verhältnismäßiggeringer für die Thaler- als für die Guldenstaaten; denn die süd-deutschen Staaten hatten ein verhältnismäßig erheblich größeres Quan-tum von Scheidemünzen in ihrem Umlauf, als die Staaten der Thaler-währung.
Auf der einen Seite erklärte man es nun für unbillig, auch die-jenigen Staaten, welche streng auf Ordnung in ihrem Münzwesen gesehenhatten, unter den Folgen der unordentlichen Münzpolitik der süddeutschenStaaten, welche ohnedies ehedem bei der Ausprägung ihrer vielen Scheide-münzen einen finanziellen Gewinn gemacht hatten, leiden zu lassen. Aufder anderen Seite verlangte man, das Reich solle ohne weiteres dengesamten vorhandenen Landesmünz-Umlauf übernehmen und auf Reichs-kosten beseitigen; im Interesse der Reichseinheit müsse man über die da-durch verursachten kleinen finanziellen Unbilligkeiten hinwegsehen.
Schwierigkeiten anderer Art bot die Beseitigung verschiedener Münz-sorten, welche im bisherigen deutschen Münzwesen eine besondere Stellungeinnahmen.
Da waren zunächst die verschiedenen deutschen Landes-Goldmünzen,welche nirgends gesetzlichen Kurs hatten, sondern nur einen Kassenkurs,manche nicht einmal einen Kassenkurs. Der Wiener Münzvertrag hattediese Münzen gewissermaßen als außerhalb des deutschen Geldwesensstehend erklärt. Aber niemand dachte daran, diese Münzen in die neueOrdnung mit hinüberzunehmen. Sie sollten durch die Münzreform be-seitigt werden. Damit entstand die Frage, wie es hinsichtlich ihrer Ein-lösung zu halten sei.
Da waren ferner Münzen nichtdeutscher Staaten, denen teilweise