Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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Der Bundesrat ist außer durch seine staatsrechtliche Stellung infolgendem Punkte wesentlich vom Reichstage unterschieden. Er setzt sichzusammen aus Bevollmächtigten der einzelnen Landesfürsten, und dieseBevollmächtigten stimmen ab nach den Instruktionen, welche ihnen vonihren Regierungen erteilt werden- Auf den Reichstag dagegen habendie Landesregierungen keinen Einfluß. Während im Reichstag die Gesetz-entwürfe deshalb eine rein sachliche, von den Interessen der Landes -regiernngen losgelöste Behandlung erfahren können, müssen im Bundesratnotwendigerweise vor allem die Interessen der einzelnen Landesfürsteilund Landesregierungen einen Gesichtspunkt für die Prüfung der Gesetz-vorlagen abgeben. Diese partikularistische Grnndstimmnng des Bundes-rates trat bei den Verhandlungen über den Münzgesetzentwurf deutlichzu Tage^.

Insbesondere die Mittelstaaten zeigten sich entschlossen, so wenig alsmöglich von ihremMünzregal ", das sie als einen wesentlichenBestandteil ihrer Souveränität ansahen, der deutschen Münzeinheit zuopfern. Dabei war ihr Partiknlarismus sehr eifersüchtig. Die Mittel-staaten gönnten Preußen keinen auch nur scheinbaren Vorteil, welcherihnen nicht ebenso zuteil werdeu konnte. Wo sie der Münzeinheit un-vermeidliche Opfer bringen mußten, da verlangten sie diese Opfer auchvon Preußen.

Vor allem war es den süddeutschen Staaten sehr unangenehm, daßin dem preußischen Entwurf das Dreißigmarkstück, das doch offenbar nurdazu bestimmt war, den Thaler in das neue System hineinzuschmuggeln,an die Spitze gestellt war. Ebensowenig vermochten sie sich mit demFünfzehnmarkstück, welches in Wirklichkeit ein Fünfthalerstück zn werdendrohte, zu befreunden. Schon die Mark war einzelnen Staaten zupreußisch" und ihr Verhältnis zum Thaler erschien ihnen zu einfach,um Gewähr für die Beseitigung des Thalers zu bieten. Bauern undWürttemberg verlangten deshalb, daß an Stelle der Mark ein Gulden,entsprechend dem Wert von ^/s Thaler und im doppelten Goldwert dervon Preußen vorgeschlagenen Mark, zur Rechnungseinheit des neuen

! Neben dem in den Beiträgen abgedruckten Bericht der Bundosratsausschüsseund> persönlichen Mitteilungen des Herrn Staatsministers von Delbrück ist indiesem Abschnitt benutzt derRaxxort sur loi nwnötg.irs allsmancliz clu 4. XII.1871", erstattet von dem belgischen Legationssekretär E. Nothomb an den belgischenMinister des Auswärtigen.